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Was heute im Rechtsausschuss geschah

Paragraf 218: Rot-grüner Angriff auf das ungeborene Leben endgültig abgewehrt

Die Grünen im Bundestag haben unverfroren einen erneuten Angriff auf das Leben gestartet. Am gestrigen Donnerstagvormittag erhielten die Obleute des Rechtsausschusses die Nachricht: Die Grünen wollen den überparteilichen „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ abermals auf die Tagesordnung setzen. Hinter dem bürokratischen Namen verbirgt sich nichts weniger als die Legalisierung von Abtreibung in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft sowie die institutionalisierte unterlassene Hilfeleistung.

Zur Erinnerung: Der Gesetzentwurf war bereits mehrfach Thema im Rechtsausschuss (Corrigenda berichtete exklusiv hier und hier), auch wurde er schon in erster Lesung im Bundestag debattiert, und Experten gaben in einer öffentlichen Anhörung ihre Stellungnahmen ab. Bislang hatten die Befürworter des Gesetzes bestehend aus SPD, Grünen und Linkspartei keinen Erfolg. Der Entwurf steckt im Rechtsausschuss fest. Damit er noch in dieser Legislaturperiode, die bis zur Neukonstituierung des Bundestags am 25. März andauert, beschlossen werden kann, muss der Rechtsausschuss eine Beschlussempfehlung abgeben.

Und genau das haben die Grünen nun abermals versucht. Doch im Gegensatz zu den vergangenen Manövern hat sich die Gefechtssituation inzwischen stark verändert. Bisher waren die Lager in Befürworter der Neuregelung – SPD, Grüne, Linkspartei (19 Abgeordnete im Ausschuss) – und Gegner – Union, AfD und FDP (20 Sitze in dem Gremium) aufgeteilt.

Unsicherheiten aufgrund neuer Gefechtslage

Die FDP wird im neuen Bundestag nicht mehr vertreten sein, weshalb eine Unsicherheit darin bestand, ob die Liberalen im Rechtsausschuss am Fraktionsbeschluss festhalten, die Gesetzesneuregelung in dieser Legislaturperiode nicht voranzubringen. Und inzwischen stehen Union und SPD in Koalitionsverhandlungen. Da wäre es ein schweres Foulspiel, wenn die Sozialdemokraten einem Gesetz zustimmen würden, das in der nun ablaufenden Legislaturperiode aufgesetzt wurde.

Unverfroren ist der Grünen-Vorstoß nicht nur, weil er das Töten ungeborener Menschen legalisieren will, sondern auch deshalb, weil es in Berlin einen Konsens darüber gibt, dass es außer der geplanten Grundgesetzänderung zur weiteren Schuldenaufnahme keine Beschlüsse mit dem auslaufenden Bundestag gibt.

Es war deshalb auch notwendig, dass Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) dem Antrag der Grünen zustimmt, den Gesetzentwurf zur Abtreibungslegalisierung auf die Tagesordnung des Rechtsausschusses zu heben. Zuvor hatte das Sekretariat des Rechtsausschusses die Obleute des Gremiums abgefragt. Ergebnis: Union, AfD und FDP waren gegen eine abermalige Befassung mit dem Entwurf; Grüne und Linkspartei dafür. Die SPD hingegen enthielt sich. Hier manifestierte sich die neue Gefechtslage in den Abläufen des Bundestags.

Wie der Gesetzesvorstoß erneut auf die Tagesordnung kam

Es gab also keine Mehrheit, weshalb die Ausschussvorsitzende Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) bei Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) anfragte. Doch die äußerte sich nicht. Also setzte Winkelmeier-Becker den Gesetzentwurf (Drucksache 20/13775) eigenhändig auf die Tagesordnung der 134. Sitzung des Rechtsausschusses in dieser Legislaturperiode. Dies hätte sie jedoch nicht tun müssen, da im Ältestenrat beschlossen worden war, dass in dieser Sondersitzung ausschließlich die Gesetzesänderung für die Schuldenausweitung debattiert werden dürfe.

Darauf angesprochen, sagte die Christdemokratin gegenüber Corrigenda:

„Die Ablehnung einer klaren Entscheidung durch die Präsidentin war fragwürdig. Dies auszufechten hätte aber bedeutet, dass ein Geschäftsordnungsstreit den Schlusspunkt der parlamentarischen Debatte zu Paragraf 218 Strafgesetzbuch gebildet hätte. Dies hätte zur weiteren Polarisierung der gesellschaftlichen Diskussion beigetragen. Mit der Mehrheitsentscheidung im Ausschuss ist der Gesetzentwurf nun zweifelsfrei abgelehnt. Das war auch immer das Anliegen der Unionsfraktion.“

Also kam es Freitagfrüh zum Showdown: Wie die vergangenen Male schon beantragte die Union die Absetzung des Tagesordnungspunktes. Und sie erhielt eine Mehrheit. CDU/CSU, AfD und FDP stimmten für die Absetzung, Grüne, Linkspartei sowie ein Abgeordneter der SPD dagegen. Die anderen Sozialdemokraten enthielten sich, einige waren gar nicht erst anwesend.

„Nicht eine Sekunde nachlassen“

Die Entscheidung der SPD, die Koalitionsverhandlungen höher zu gewichten als die Abtreibungslegalisierung, dürfte einigen Sozialdemokraten wie Carmen Wegge nicht gefallen. Sie war nämlich eine der Initiatoren des Gesetzentwurfs und eine der energischsten Redner in der Bundestagsdebatte.

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Die AfD-Politikerin Beatrix von Storch, die am Freitag stellvertretend für einen abwesenden Fraktionskollegen im Rechtsausschuss saß, kommentierte gegenüber Corrigenda:

„Es ist gut, dass dieser unsägliche Vorstoß der Linken und Grünen nun endlich und final vom Tisch ist. Doch dass wir heute überhaupt darüber diskutieren mussten, ist ein riesen Skandal. Die Ausschussvorsitzende von der Union hätte den Antrag abschmettern und den Gesetzesentwurf gar nicht erst auf die Tagesordnung setzen dürfen. Sie tat es dennoch. Die einzig konsequente Lebensschutz-Partei ist und bleibt die AfD.“

Kristijan Aufiero, Gründer und Geschäftsführer der Hilfsorganisation für Schwangere in Not, 1000plus-Profemina (die dieses Magazin verlegt), war Anfang Februar als Sachverständiger im Rechtsausschuss geladen. Er sagte zu dem gescheiterten Antrag auf Corrigenda-Nachfrage:

„Der Versuch, die umstrittene Neuregelung der Paragrafen 218 und 219 StGB im Windschatten der Sondersitzung des Bundestags zum Thema Schuldenbremse durchzusetzen, zeigt zweierlei: Erstens, die Abtreibungslobby kennt keine Hemmungen und wird weiterhin jedes Mittel und jede Gelegenheit nutzen, um ihre Agenda durchzusetzen. Zweitens: Alle, die sich für die Rechte und den Schutz von Schwangeren in Not und ihren ungeborenen Kindern einsetzen, dürfen nicht eine Sekunde nachlassen in ihrem Ringen und Kämpfen für den Schutz und die Achtung vor der Würde des Menschen in jedem Stadium seiner Existenz. Ganz im Gegenteil: Diese Episode zeigt, dass wir unsere Bemühungen und unseren Einsatz ausbauen und intensivieren müssen.“

Auch wenn die Deutsche Bischofskonferenz auf dem grünen Auge meist blind ist, das Bistum Regensburg fand zu dem nun gescheiterten Vorstoß deutliche Worte: 

„Es sollte darum gehen, Menschen straffrei töten zu dürfen. Und auch wenn dieser Versuch nun scheiterte, entlarvt er doch die Partei der Grünen. Mit der letzten Karte, die sie vor dem Machtwechsel haben, wollten sie nicht etwa Wälder oder Tiere retten, sie setzten sich auch nicht für saubere Luft oder gegen Wasserverschmutzung ein. Nein, sie kämpfen für den Tod von vielen, vielen wehrlosen Kindern im Mutterleib. Das sollte auch in der Zukunft, bei kommenden Wahlen, keinesfalls in Vergessenheit geraten.“

Susanne Wenzel, Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben, sagte auf Corrigenda-Anfrage:

„Ich bin der CDU/CSU, insbesondere auch den Unionsmitgliedern im Rechtsausschuss, dankbar für ihren Einsatz gegen die Legalisierung der Abtreibung. Sie haben von Anfang klar und unmissverständlich gegen die beiden Anträge der Grünen und der SPD, die ja die Ursprungsanträge mitinitiiert hat, gestanden. Und sie haben Wort gehalten.“

Gesetzesvorstoß hat nun keine Chance mehr

Der „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ hat nun keine Chance mehr, in zweiter und dritter Lesung beschlossen zu werden. Denn dafür müsste eine neue, eigene Sondersitzung einberufen werden. Und mit der Neukonstituierung des Bundestags ist der Entwurf dann Geschichte. Denn im Hohen Haus gilt das Diskontinuitätsprinzip, demzufolge nicht abgeschlossene Gesetzesvorhaben in den Archiven verschwinden.

Für einen neuen Vorstoß zur Legalisierung der Abtreibung müsste das Gesetzgebungsverfahren im neuen Bundestag von Neuem beginnen. Obwohl der neue Bundestag konservativer besetzt ist als der alte, ist ein solches Vorhaben nicht aussichtslos. Die „Ehe für alle“ war auch unter einer unionsgeführten Regierung beschlossen worden.

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