Vom Schutz von Familie und Ehe ist nicht mehr viel übrig
Am 23. Mai feiert Deutschland Geburtstag. Der Jubilar ist das Grundgesetz, das 75 Jahre alt wird. Leider hat es nicht gereicht für einen Gedenktag. Dennoch gibt der Anlass Gelegenheit, sich mit dem Thema Verfassung auseinanderzusetzen, vor allem in Hinblick auf Ehe und Familie. Schnell wird klar: Unter Zuhilfenahme der LGBTQ-Ideologie sollen sowohl Familie als auch die klassische Ehe durch einflussreiche Protagonisten bekämpft werden.
Die Gewährleistung des Schutzes von Ehe und Familie ist in Artikel 6 festgelegt. Hier heißt es in Absatz 1:
„Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“
Dieser Satz klingt nicht nur gut, er gibt auch die Basis des Zusammenlebens in dieser Gesellschaft vor. Denn ein Fortbestand eines Volkes ist, so technisch und kalt das auch klingen mag, ohne Reproduktion nicht möglich. Auch hierauf zielt Absatz 1 ab. Die Hoffnung der Gründungsväter und natürlich auch der Gründungsmütter – denn auch Frauen beteiligten sich an der Gestaltung der Verfassung – lag darin, mit einer Grundlage für zukünftige Gesetze die Voraussetzung für die Zukunft des Landes zu legen. Denn auch der Ehebegriff wird zunehmend aufgeweicht und somit Stück für Stück entkernt, bis er schließlich irgendwann nutzlos und bedeutungslos verwendet wird.
Man erschafft sich Familien
Der Knackpunkt hierbei ist die „Ehe für alle“. Wenn also alles „Ehe“ sein soll, beziehungsweise „für alle“ gelten soll, dann gilt „Ehe“ für niemanden, dann ist kraft der Logik überhaupt nichts mehr eine „Ehe“. Und wenn alles eine Ehe ist, dann kann sie auch nicht von Staats wegen geschützt werden. Befürworter der „Öffnung“ der Ehe argumentieren gerne mit der Diskriminierungskeule: Homosexuelle durften auch standesamtlich nicht heiraten, ergo wurden sie benachteiligt.
Das ist ungefähr so absurd, als wenn man sagt, dass Männer benachteiligt werden, weil sie keine Kinder bekommen können. Doch die Absurdität hat System, denn genau darum geht es, wenn die gleichen Leute über die moralische Komponente der Leihmutterschaft sprechen.
Die Ehe ist die lebenslange Verbindung zwischen Mann und Frau. Ebenso wie eine Frau kein Mann ist. Diese Allerweltsweisheiten, die gar keine Weisheiten sind, sondern simple Tatsachen, die man bis vor kurzem nicht erklären musste, scheinen heute nicht mehr zu gelten. Hat Artikel 6 Absatz 1 GG dann überhaupt noch Relevanz?
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Im Zusammenhang mit der Leihmutterschaft wird auch der Familienbegriff entkernt. Die Postmoderne, die auf einen Transhumanismus hinauslaufen wird, in der die Möglichkeiten der Wissenschaft auch gleichzeitig das Endziel der Gesellschaft darstellen sollen, hat keine organischen Familien mehr. Sie erschafft Familien.
Das tut sie durch neue Möglichkeiten und Methoden der Medizin – und mit Geld. Heute ist es möglich und geschieht es, dass ein alterndes, schwules Paar sich ein Kind kauft. Die Mutter ist die Brutstätte, die finanziell abgefunden wird und danach zu verschwinden hat. Weder Kind noch leibliche Mutter spielen bei diesem Familienbegriff eine Rolle. Und das, obwohl sie de facto die natürliche Familie bilden, die auch die Väter des Grundgesetzes so gesehen haben.
Mütter werden verdinglicht, die Babys versachlicht
Gerade beim Thema Leihmutterschaft verkommt Artikel 6 GG zu einer Groteske. Denn in Absatz 4 heißt es: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“ Selten klaffte die Lücke von Anspruch und Wirklichkeit so weit auseinander wie hier. Zwar ist das Geschäft mit den Babys in Deutschland verboten, faktisch aber besorgen sich immer mehr Menschen Kinder, die von fremden Frauen ausgetragen werden. Und die Ampel-Regierung arbeitet ohnehin an einer Legalisierung, wenn auch mit Einschränkungen.
Der Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft, auf den sich die Mütter laut Grundgesetz verlassen können, gilt für Leihmütter nicht. Sie werden verdinglicht, die Babys versachlicht und zur Ware degradiert. Auch Artikel 1 Absatz 1, die Würde des Menschen ist unantastbar, findet hier keine Anwendung.
Ebenso ist Absatz 2 von Artikel 6 GG heute bei näherer Betrachtung schon ausgehöhlt. Hier heißt es:
„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“
Das kürzlich verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz kollidiert für jeden offensichtlich mit Absatz 2, wie er eigentlich gedacht war. Dem neuen Gesetz zufolge dürfen Minderjährige ab 14 Jahren ihr Geschlecht standesamtlich selbst ändern. Zwar bleibt die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich, die Kinder können jedoch klagen. Dann entscheidet ein Familiengericht.
Bedeutet übersetzt: Das Selbstbestimmungsgesetz ist ein Frontalangriff auf die Autonomie der Familie. Im Zweifel entscheiden nicht mehr die Eltern, was gut für ihr Kind ist, sondern eine Gerichtsbarkeit, also der Staat.
Ohne Schutz der Familie ist dies ein kaltes Land
Diese gewaltsame Entkopplung von Eltern und Kind ist der eigentliche Skandal des Gesetzes, das in diesem Jahr verabschiedet wurde. Es ist erstaunlich, dass die CDU/CSU zwar größtenteils gegen das Gesetz gestimmt, als Partei, die für sich in Anspruch nimmt, gerade auch Familienwerte zu vertreten, jedoch kaum auf diesen Punkt hingewiesen hat. Der Beschluss dieses Gesetzes kann als Totalversagen der deutschen Konservativen, aber auch der deutschen Feministinnen angesehen werden, die sich zwar wacker wehrten, kaum aber in der Lage waren, in dieser Sache eine Allianz zu schmieden. Somit hatten die Linken und sogenannte Liberale leichtes Spiel.
Das Grundgesetz ist eine gute Verfassung und Artikel 6, der Ehe und Familie unter den Schutz der staatlichen Ordnung stellt, ist ein guter Artikel. Bedauerlicherweise werden die genannten Absätze ignoriert, entkernt und damit verhöhnt. Gerade am 75-jährigen Geburtstag des Grundgesetzes sollten die, die sich „Verfassungspatrioten“ nennen, Artikel 6 einmal genau anschauen.
Denn ohne den Schutz der Familie ist dies ein kaltes, unempathisches und schließlich unmenschliches Land, das im Wortsinn wert-los ist.
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Der Mensch versteht sich nicht mehr als ein Geschenk Gottes, der alles Sein Ihm verdankt. Wer sein Sein in Ihm ablehnt, der verneint das Leben komplett. Das muss in die Irre führen. Arme Menschen. Die Quittung kommt.
Ganz richtig, lieber Andreas Graf!!!
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