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Exklusiv

Dank Abstimmungsverhalten von SPD und Grünen: Paragraf 218 bleibt unverändert

Es sei schlicht ungewöhnlich, ja außergewöhnlich, was am heutigen Mittwoch im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages passiert ist. So oder ähnlich beschreiben es Mitarbeiter verschiedener Fraktionen, wenn man sie zu den Geschehnissen am Morgen des heutigen Tages befragt. Und so ganz nachvollziehen oder erklären können es auch langgediente Bundestagsveteranen nicht.

Doch der Reihe nach: Die SPD im Bundestag hatte vor zwei Tagen einen neuen Tagesordnungspunkt für die heutige Sitzung des Rechtsausschusses aufs Tapet gebracht. Ziel: Per Vorratsbeschluss soll eine Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ sowie zu einem Antrag mit dem Titel „Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern“ beschlossen werden.

Über beides wird am morgigen Donnerstag in erster Lesung im Bundestag debattiert. Mit der von einer überfraktionellen Gruppe bestehend aus SPD, Grünen, Linken und BSW geforderten Gesetzesänderung unter anderem von Paragraf 218 StGB sollen Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche völlig legalisiert werden. Außerdem soll ein neuer Passus eingefügt werden, der die „Nötigung“ zum Unterlassen eines Schwangerschaftsabbruchs unter Strafe stellt.

Und plötzlich hat die Minderheit eine Mehrheit

SPD, Grüne und Linke versuchen seit dem Ampel-Aus aus ideologischen und wahlkampftaktischen Gründen, Abtreibung in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen zu legalisieren. Doch die Zeit ist knapp und Gesetzgebungsverfahren komplex, vor allem, wenn die Regierung über keine Mehrheit im Bundestag verfügt. 

Da das deutsche Parlament eine Mischung aus Rede- und Arbeitsparlament ist, findet die Detailarbeit an Gesetzen in Ausschüssen statt. Der Gruppenantrag wird also nach der ersten Lesung morgen in den Rechtsausschuss überwiesen.

Doch in dem aus 39 Mitgliedern bestehenden Gremium haben SPD, Grüne und Linke keine Mehrheit. Sie kommen zusammen nur auf 19 Abgeordnete. Doch das ist nicht der Grund, warum der von der SPD geforderte Antrag zur Anhörung der Abtreibungsneuregelung nicht durchging. Sondern ein anderer – und damit wären wir bei dem Außergewöhnlichen.

SPD-Fraktion bestätigt Enthaltung

Als es am Mittwochmorgen zur Abstimmung über die Tagesordnung kam, stellte die Union einen Antrag zur Absetzung des von der SPD eilig angefügten Tagesordnungspunktes zu den erwähnten Vorhaben. Union und FDP stimmten für die Absetzung und damit gegen die Anhörung. Doch sie allein hätten eigentlich keine Mehrheit gehabt. 

Die AfD aber stimmte für die Anhörung, obwohl sie laut eigenen Angaben gegen die Gesetzesänderung ist. Daraufhin enthielten sich SPD und Grüne, wodurch CDU/CSU und FDP plötzlich eine Mehrheit hatten und der SPD-Antrag zur Anhörung abgeschmettert wurde.

Eine Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion bestätigte am Mittwochabend gegenüber Corrigenda die Enthaltung. Die Grünen-Pressestelle war nicht erreichbar. Normalerweise ist es so, dass ein solcher einmal abgelehnter Antrag nicht noch einmal auf die Tagesordnung kommt. Damit wäre das Gesetzesvorhaben vom Tisch. Denn Voraussetzung dafür wäre eine zweite und dritte Lesung im Bundestag. Doch die wird es Stand jetzt nicht mehr geben, weil der Rechtsausschuss keine Beschlussempfehlung zu dem Entwurf abgeben kann, weil es keine Anhörung gibt.

 

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Nach Recherchen von Corrigenda enthielten sich die SPD- und Grünen-Mitglieder deshalb, weil sie nicht mit der AfD stimmen wollten. Tatsächlich ist die Beschlusslage bei SPD und Grünen so, dass keine Mehrheiten mit der AfD zustande kommen sollen. Konkret bedeutet das aber nun, dass die SPD- und Grünen-Mitglieder durch ihre Enthaltung gegen den eigenen Antrag gestimmt haben. Denn Union und FDP hatten bereits vorab angekündigt, dass sie einer Neuregelung der Abtreibung in dieser Legislaturperiode nicht zustimmen werden. SPD und Grüne hätten also damit rechnen müssen, dass sie auf die schwarz-gelben Stimmen nicht zählen können.

Parlamentsarbeit unter Rot-Grün nimmt absurde Züge an

Der AfD-Politiker Stephan Brandner, der Mitglied im Rechtsausschuss ist, sagte gegenüber Corrigenda: „Daran sieht man, dass die AfD auch aus der Opposition heraus wirkt, selbst wenn sich alle Kartellparteien gegen sie verbündet haben. Weil wir unseren Prinzipien treu bleiben und Anhörungen in Ausschüssen grundsätzlich zustimmen, haben wir nun erneut ein mehr als umstrittenes Gesetz verhindert.“

Weil eine solche Situation nicht alltäglich ist, sind selbst langjährige Bundestagsmitarbeiter unterschiedlicher Fraktionen ratlos. Es bestünde, wenn überhaupt, nur noch eine theoretische Möglichkeit, dass die Legalisierung von Abtreibung doch noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird.

Auch wenn die Arbeitsweise im Hohen Haus unter einer rot-grünen Minderheitsregierung in diesen letzten Wochen bis zur erlösenden Bundestagswahl absurde Züge angenommen hat: Für Schwangere in Not und ihre ungeborenen Kinder sind das außergewöhnlich gute Nachrichten.

 

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Kommentare

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Florian Hettig
Vor 1 Woche

HALLELUJA!! 🤗

Ich habe dafür GEBETET, dass der HERR die Gedanken verwirrt und den Politikern KEIN Gelingen schenkt. Bin noch etwas skeptisch, ob es "das jetzt gewesen ist" (Was ist mit theoretischer Möglichkeit gemeint?), aber es würde mich SEHR freuen! Immerhin würde dann der Status quo erhalten bleiben und nicht noch schlimmer werden.

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Simone Heidl
Vor 1 Woche

Danke, Herr! Das ist ein Wunder!

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Vor 6 Tage 18 Stunden

Ich freue mich auch.😄

A.(13Jahre alt)

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Anni
Vor 6 Tage 20 Stunden

Auch wir als Gebetstruppe haben gegen die Legalisierung des Paragraphen 218 gebetet, Gott ist so wunderbar und einzigartig und er will leben auch in Deutschland und Hilfe für bedrängte werdende Mütter.

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Jim
Vor 1 Woche

Gelobt sei Jesus Christus, der als kleines Kindlein in die Welt kam und durch die Liebe mit der Muttergottes verbunden ist. 

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Vor 6 Tage 7 Stunden

Ja ist das geil... Sorry. Stimmt das den? Dann kann die AFD künftig dadurch "regieren", dass sie etwas vorschlagen was die Blockflötenparteien möchten und aus trotz Stimmen die anderen dann gegen das was sie selbst wollen. 
Z.B. Abstimmungsvorlage: "AFD macht den Vorschlag, dass Putin nicht zum Geburtstag gratuliert wird. Und die anderen Parteien überschlagen sich daraufhin in Glückwünschen an ihn. Haha...

Ich denke der Himmel greift ein. Die, die Gott ablehnen stolpern über ihre eigenen Beine. 😂😂😂

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Vor 6 Tage 11 Stunden

Bester Schachzug der AfD ever! 😀😅👍

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Anonymous
Vor 6 Tage 17 Stunden

Gott ist Herrscher, und am Ende wird die Wahrheit ans Licht kommen.

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Vor 6 Tage 18 Stunden

Ich freue mich auch.😄

A.(13Jahre alt)

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Vor 6 Tage 19 Stunden

Das ist ja wirklich wunderbar 😊😃!

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Andrea
Vor 6 Tage 19 Stunden

Halleluja! Gott wacht über seine Menschen! Danke auch allen Betern! So schnell war ich diesmal nicht! 🙏

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Vor 6 Tage 19 Stunden

Der Mensch denkt, Gott lenkt. Gott sei Dank. Amen

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Anni
Vor 6 Tage 20 Stunden

Auch wir als Gebetstruppe haben gegen die Legalisierung des Paragraphen 218 gebetet, Gott ist so wunderbar und einzigartig und er will leben auch in Deutschland und Hilfe für bedrängte werdende Mütter.

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Stephanie
Vor 6 Tage 20 Stunden

Ich bin froh, dass man dadurch auch keinen Arzt zwingen kann, Abtreibungen vorzunehmen.

Danke der Vorsehung!

Kinder sind ja ein Geschenk der Liebe Gottes.

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Torsten
Vor 6 Tage 21 Stunden

Ich hoffe, dass es auch tatsächlich dabei bleibt. Stand jetzt (05.12.2024 8:47 Uhr) steht die Debatte über die Neuregelung von §218 noch für 17:30 Uhr auf der Tagesordnung des Bundestages.

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Vor 6 Tage 20 Stunden

@Torsten Richtig, die Debatte im Bundestag (1. Lesung) wird natürlich stattfinden, denn erst danach wird es ja an den Ausschuss überwiesen. Nur hat dieser schon per Vorratsbeschluss beschlossen, dass es keine Anhörung gibt.

Mit freundlichen Grüßen
Lukas Steinwandter

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Torsten
Vor 6 Tage 18 Stunden

Hallo Herr Steinwandter,

dann hoffe ich mal, dass die Abstimmung zum Vorratsbeschluss nicht wieder rückgängig gemacht wird (bzw. werden muss).

Auf jeden Fall danke ich dem HERRN.