Dank Abstimmungsverhalten von SPD und Grünen: Paragraf 218 bleibt unverändert
Es sei schlicht ungewöhnlich, ja außergewöhnlich, was am heutigen Mittwoch im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages passiert ist. So oder ähnlich beschreiben es Mitarbeiter verschiedener Fraktionen, wenn man sie zu den Geschehnissen am Morgen des heutigen Tages befragt. Und so ganz nachvollziehen oder erklären können es auch langgediente Bundestagsveteranen nicht.
Doch der Reihe nach: Die SPD im Bundestag hatte vor zwei Tagen einen neuen Tagesordnungspunkt für die heutige Sitzung des Rechtsausschusses aufs Tapet gebracht. Ziel: Per Vorratsbeschluss soll eine Anhörung zum „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ sowie zu einem Antrag mit dem Titel „Versorgungslage von ungewollt Schwangeren verbessern“ beschlossen werden.
Über beides wird am morgigen Donnerstag in erster Lesung im Bundestag debattiert. Mit der von einer überfraktionellen Gruppe bestehend aus SPD, Grünen, Linken und BSW geforderten Gesetzesänderung unter anderem von Paragraf 218 StGB sollen Abtreibungen bis zur zwölften Schwangerschaftswoche völlig legalisiert werden. Außerdem soll ein neuer Passus eingefügt werden, der die „Nötigung“ zum Unterlassen eines Schwangerschaftsabbruchs unter Strafe stellt.
Und plötzlich hat die Minderheit eine Mehrheit
SPD, Grüne und Linke versuchen seit dem Ampel-Aus aus ideologischen und wahlkampftaktischen Gründen, Abtreibung in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen zu legalisieren. Doch die Zeit ist knapp und Gesetzgebungsverfahren komplex, vor allem, wenn die Regierung über keine Mehrheit im Bundestag verfügt.
Da das deutsche Parlament eine Mischung aus Rede- und Arbeitsparlament ist, findet die Detailarbeit an Gesetzen in Ausschüssen statt. Der Gruppenantrag wird also nach der ersten Lesung morgen in den Rechtsausschuss überwiesen.
Doch in dem aus 39 Mitgliedern bestehenden Gremium haben SPD, Grüne und Linke keine Mehrheit. Sie kommen zusammen nur auf 19 Abgeordnete. Doch das ist nicht der Grund, warum der von der SPD geforderte Antrag zur Anhörung der Abtreibungsneuregelung nicht durchging. Sondern ein anderer – und damit wären wir bei dem Außergewöhnlichen.
SPD-Fraktion bestätigt Enthaltung
Als es am Mittwochmorgen zur Abstimmung über die Tagesordnung kam, stellte die Union einen Antrag zur Absetzung des von der SPD eilig angefügten Tagesordnungspunktes zu den erwähnten Vorhaben. Union und FDP stimmten für die Absetzung und damit gegen die Anhörung. Doch sie allein hätten eigentlich keine Mehrheit gehabt.
Die AfD aber stimmte für die Anhörung, obwohl sie laut eigenen Angaben gegen die Gesetzesänderung ist. Daraufhin enthielten sich SPD und Grüne, wodurch CDU/CSU und FDP plötzlich eine Mehrheit hatten und der SPD-Antrag zur Anhörung abgeschmettert wurde.
Eine Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion bestätigte am Mittwochabend gegenüber Corrigenda die Enthaltung. Die Grünen-Pressestelle war nicht erreichbar. Normalerweise ist es so, dass ein solcher einmal abgelehnter Antrag nicht noch einmal auf die Tagesordnung kommt. Damit wäre das Gesetzesvorhaben vom Tisch. Denn Voraussetzung dafür wäre eine zweite und dritte Lesung im Bundestag. Doch die wird es Stand jetzt nicht mehr geben, weil der Rechtsausschuss keine Beschlussempfehlung zu dem Entwurf abgeben kann, weil es keine Anhörung gibt.
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Nach Recherchen von Corrigenda enthielten sich die SPD- und Grünen-Mitglieder deshalb, weil sie nicht mit der AfD stimmen wollten. Tatsächlich ist die Beschlusslage bei SPD und Grünen so, dass keine Mehrheiten mit der AfD zustande kommen sollen. Konkret bedeutet das aber nun, dass die SPD- und Grünen-Mitglieder durch ihre Enthaltung gegen den eigenen Antrag gestimmt haben. Denn Union und FDP hatten bereits vorab angekündigt, dass sie einer Neuregelung der Abtreibung in dieser Legislaturperiode nicht zustimmen werden. SPD und Grüne hätten also damit rechnen müssen, dass sie auf die schwarz-gelben Stimmen nicht zählen können.
Parlamentsarbeit unter Rot-Grün nimmt absurde Züge an
Der AfD-Politiker Stephan Brandner, der Mitglied im Rechtsausschuss ist, sagte gegenüber Corrigenda: „Daran sieht man, dass die AfD auch aus der Opposition heraus wirkt, selbst wenn sich alle Kartellparteien gegen sie verbündet haben. Weil wir unseren Prinzipien treu bleiben und Anhörungen in Ausschüssen grundsätzlich zustimmen, haben wir nun erneut ein mehr als umstrittenes Gesetz verhindert.“
Weil eine solche Situation nicht alltäglich ist, sind selbst langjährige Bundestagsmitarbeiter unterschiedlicher Fraktionen ratlos. Es bestünde, wenn überhaupt, nur noch eine theoretische Möglichkeit, dass die Legalisierung von Abtreibung doch noch in dieser Legislaturperiode beschlossen wird.
Auch wenn die Arbeitsweise im Hohen Haus unter einer rot-grünen Minderheitsregierung in diesen letzten Wochen bis zur erlösenden Bundestagswahl absurde Züge angenommen hat: Für Schwangere in Not und ihre ungeborenen Kinder sind das außergewöhnlich gute Nachrichten.
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Kommentare
Gott sei Dank
Gebete bringen halt doch ganz viel Gutes
Gott sei Lob und Dank. Wunder kommen allerdings immer wieder "in überraschend neuem Gewand" zustande.
Jeder Bundestagsabgeordnete kann vor Beginn einer Sitzung eine Tagesordnungsänderung beantragen. Das Gesetz kann damit noch in der letzten ordentlichen Sitzungswoche Ende Januar auf die Tagesordnung gehoben und zur Abstimmung gebracht werden. Eine Beratung in den Ausschüssen ist nicht notwendig. Die Meldung von Corrigenda, nach der das Gesetz Geschichte sei, weil es nicht auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses steht, ist leider nicht richtig. Es wäre ja auch zu schön um wahr zu sein. Beten wir weiter und schreiben wir unseren Bundestagsabgeordneten, denn es kommt auf jede einzelne Stimme an, die gegen eine Aufweichung des §218 stimmt.
Ich befürchte der Artikelschreiber ist einer Fehlinfo aufgesessen. Gleichtfertig hoffe ich, dass er doch stimmt!!!!!!
.Weil, die gesamten linke Presseleute übeschlagen sich gerdenklich ~(mordslüstern) wonach sich der Bundestag grad endlich für die Abschaffung vonP. 218 strimmen soll.
Ja, das erlebe ich auch so. Vielleicht kann der Verfasser des Artikels das nochmal klären ob dieses Gesetz zur völligen Freistellung der Kindstötung wirklich vom Tisch ist.
Die Vorstellung, dass Frauen Gebärmaschinen sein sollten, entspringt dem Nationalsozialismus. Der hat auch 5 Millionen Männer als Kanonenfutter in den Tod getrieben. Du möchtest doch auch lieber frei und selbstbestimmt leben?
@Mann
Insbesondere würde der werdende Mensch, Fötus, Embryo (wie auch immer Sie dazu sagen)ein zukünftiges freies Leben führen dürfen!!!!@