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Einseitig schützen

„Trans macht Schule“ – Kontroversen um den neuen Leitfaden in Basel

Das Erziehungsdepartement im Kanton Basel-Stadt hat einen Leitfaden „Trans macht Schule“ präsentiert. Weil Transidentität und Geschlechterzugehörigkeit „in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus der Gesellschaft gerückt“ seien, hatte die Basel-städtische Schulleitung einer Projektgruppe den Auftrag gegeben, eine „gesicherte Praxis zu etablieren“, um Kinder und Jugendliche im Zusammenhang mit ihrer Geschlechteridentität zu schützen. 

Das teilte das Departement am 18. November mit. Dieses Amt entspricht einem Landeskultusministerium in Deutschland. Der Leitfaden gilt als Handlungsempfehlung für alle Grund-, Mittel- und Realschulen im Kanton Basel-Stadt. Basel-Stadt ist der erste Deutschschweizer Kanton mit einem solchen Leitfaden.

Jetzt regt sich Widerstand gegen den Leitfaden, zumindest anonym. Auf Citizen Go, dem Onlineportal zur Unterschriftensammlung für bürgerschaftliche Anliegen, läuft eine Petition, die vom Vorsteher des Basler Erziehungsdepartements, Mustafa Atici, die sofortige Rücknahme des Leitfadens fordert. Wer genau hinter der Petition steht, ist nicht bekannt. Aufrufe, die Petition zu unterzeichnen, kursieren in Messenger-Apps wie WhatsApp.

Die Vorwürfe der Initianten sind happig. Sie werfen dem Erziehungsdepartement vor, das Erziehungsrecht der Eltern zu untergraben, indem sie empfehlen, bei Konflikten um Transidentität die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einzuschalten. Diese Behörde entspricht etwa dem deutschen Jugendamt. Die Petition hat 5.404 Unterschriften erhalten (Stand 29. November), deren Ziel ist mit 10.000 angegeben.

Was steht denn im Leitfaden?

Doch warum werden solche Vorwürfe erhoben? Ein Blick auf die 36 Seiten des Leitfadens gibt Aufschluss über mögliche Bedenken.

Die Sportgarderobe-Regelung für Kinder und Jugendliche, die sich als „trans“ geoutet haben, erstaunt. Wenn in den Turnhallen zum Beispiel keine Einzelgarderoben zur Verfügung stehen, sollen sich diese Schüler „zeitversetzt“ in der Garderobe des „Identifikationsgeschlechts“ oder allenfalls „in der Garderobe der Lehrperson“ umziehen. 

Eine solche „Möglichkeit“ wird ohne jegliche Skepsis als Lösung im Leitfaden angepriesen. Beim Abschnitt der Duschen-Regelung steht diese Variante auch an zweiter Stelle zur Auswahl.

Großes Gewicht legt der Leitfaden auch auf das Coming-Out. Sollten sich Schüler als „trans“ outen, dann kommt der 6-teilige Aktionsplan zum Zug. Von Varianten A bis F werden alle möglichen Szenarien skizziert und ausführlich erläutert.

 

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Bei Punkt E werden Lehrer und Fachlehrer angeleitet, Kinder und Jugendliche anzusprechen, ob sie möglicherweise trans seien. Indikationen dafür sind laut Leitfaden: „Verschlechterung des Wohlbefindens, Leistungsabfall, deutliche Verhaltensänderung (z. B Rückzug, usw.)“.

Könnten diese Vorzeichen nicht auch auf andere Zustände hinweisen? Und wie verhält sich dieser Punkt zum „Fremdouting“, vor dem im nächsten Aktionspunkt gewarnt wird? Mit „Fremdouting“ ist gemeint, wenn Drittpersonen die Geschlechtsidentität einer Person bekanntmachen. Unter F wird klargestellt, dass „Fremdouting“ nicht akzeptiert werde.

In der Erläuterung von E steht zudem, dass Lehrer grundsätzlich abzuwarten hätten, wenn „Jugendliche und junge Erwachsene geschlechtervariantes Verhalten“ anzeigten. Wenn die Lehrer „einfach nicht abwarten“ mögen, dann wird empfohlen, sich mit einer Fachperson des Schulpsychologischen Dienstes auszutauschen.

Die Anweisung zur genauen Beobachtung ist bemerkenswert.

Gute Eltern, böse Eltern

Unter Punkt 3.4 werden Elterngespräche thematisiert. „Ohne Einverständnis der betroffenen Person dürfen Lehrpersonen niemanden über deren sexuelle Orientierung informieren“, heißt es da. Das wäre „Fremdouting“, wird behauptet.

Das bedeutet, dass Lehrer wichtige Informationen über das Kind den Eltern vorenthalten können. Das steht zu den sonstigen Vorsätzen des Leitfadens in direktem Widerspruch. An anderen Stellen wird mehrfach betont, dass Eltern und Fachleute einbezogen werden sollen.

Diese Regelung gilt jedoch nicht für alle Fälle: nur bei „Meinungsverschiedenheiten“ zwischen Kindern oder Jugendlichen und ihren Eltern. Vertritt die Familie die gleichen Werte und Normen wie das Kind, kann von „konstruktiven Voraussetzungen“ ausgegangen werden. Dann folgt eine Checkliste, die das Gespräch gestalten soll.

Auf 3.4.2 werden Gespräche mit schwierigen Voraussetzungen thematisiert. Der Abschnitt ist einiges kürzer und somit auch der Prozess. Bei Minderjährigen, die sich „outen“ wollen, aber deren Eltern nicht, oder wenn nur ein Elternteil hinter dem Outing steht, ist nach Hinzuziehung der Schulsozialarbeit allenfalls zu prüfen, ob eine „Kindeswohlgefährdung“ vorliege und die KESB einzuschalten ist. Spätestens dann kleben einem die Behörden an den Füßen.

Mit der Geheimhaltung der Informationen können sich die Schulen bei Gesprächen zumindest einen zeitlichen Vorteil verschaffen. Das dürfte vielen Eltern sauer aufstoßen.

Was nicht drin steht

Abgesehen davon kommt im gesamten Leitfaden „Detransition“ nicht vor. Corrigenda wollte wissen, ob in den Schulen auch thematisiert wird, dass es Menschen gibt, die sich trotz der Transition wieder ihrem biologischen Geschlecht zugehörig fühlen und eventuell Operationen oder Hormonbehandlungen bereuen.

Die Kommunikationsabteilung des Erziehungsdepartements antwortete gegenüber diesem Medium, dass an den Basel-städtischen Schulen Diskriminierung nicht geduldet werde. „Ein detransitioniertes Kind oder Jugendlicher genießt denselben Schutz wie alle anderen Kinder und Jugendlichen.“

Das Erziehungsdepartement beschränke seine Tätigkeit auf soziale Interaktionen. Medizinische Situationen wie Hormontherapie oder chirurgische Eingriffe würden nicht thematisiert. Man spreche über Situationen, in denen ein Kind einen neuen Namen oder ein neues Pronomen verwenden möchte. „Hans darf Hanna sein. Und es darf sich auch wieder als Hans fühlen.“

Auf die Frage, warum keine gemäßigt kritischen Materialien zu Gender-Themen in den Unterrichtsmaterialien oder weiterführenden Informationen aufgeführt werden, antwortete das Erziehungsdepartement Corrigenda nicht.

 


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Kommentare

Kommentar
6
EUM
Vor 3 Tage 23 Stunden

Dieser Leitfaden führt die eigenartige Fusion von bürokratischem Beamtentum und Linksextremismus sehr eindrücklich vor Augen. Das werden später einmal sehr interessante Zeitdokumente. Im Ergebnis aber jetzt ein zunehmender Psychoterror für die Menschen. Wir brauchen eine Wende, hin zu einer menschenfreundlichen Politik. 

0
homokrit
Vor 1 Tag 16 Stunden

Der Leitfaden zeigt einmal mehr den diktatorischen Imperativ der woken „Toleranz“.
Man könnte seitenweise Stellung nehmen, aber ich beschränke mit auf zwei Punkte:
1. Niemand, der einigermassen unvoreingenommen an die Trans-Thematik herangeht, wird bestreiten, dass die Meinungen zum Umgang mit möglichen und angeblichen Trans-Kindern weit auseinandergehen, insbesondere die sofortige bejahende Aufnahme einer Kindesäusserung. Eine Auseinandersetzung mit verschiedenen Standpunkten findet im besagten Dokument nicht statt. Die Positionen der Trans-Lobby werden ausnahmslos und unkritisch als Faktum wiedergegeben. Es gibt z. B. durchaus Psychologen, bei denen in den Gesprächen mit den Jugendlichen die Bejahung des eigenen biologischen Geschlechtes und damit des eigenen Körpers im Vordergrund steht. Diese Positionen findet man im Leitfaden nirgends. Es ist auch allgemein bekannt, dass >90% der Kinder, die sich jemals „trans“ geäussert haben, nach der Pubertät mit ihrem Körper und Geschlecht im Reinen sind. Woher nimmt sich Basel-Stadt die Kompetenz, ein derart einseitiges Dokument zu erstellen?
2. Inwiefern steht das „Bedürfnis“ einer Trans-Person, sich mit Personen des gefühlten Geschlechts umzuziehen oder zu duschen, über dem Bedürfnis einer wohl grossen Mehrheit, die Garderoben mit Personen des gleichen biologischen Geschlechts zu teilen?

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homokrit
Vor 1 Tag 16 Stunden

Der Leitfaden zeigt einmal mehr den diktatorischen Imperativ der woken „Toleranz“.
Man könnte seitenweise Stellung nehmen, aber ich beschränke mit auf zwei Punkte:
1. Niemand, der einigermassen unvoreingenommen an die Trans-Thematik herangeht, wird bestreiten, dass die Meinungen zum Umgang mit möglichen und angeblichen Trans-Kindern weit auseinandergehen, insbesondere die sofortige bejahende Aufnahme einer Kindesäusserung. Eine Auseinandersetzung mit verschiedenen Standpunkten findet im besagten Dokument nicht statt. Die Positionen der Trans-Lobby werden ausnahmslos und unkritisch als Faktum wiedergegeben. Es gibt z. B. durchaus Psychologen, bei denen in den Gesprächen mit den Jugendlichen die Bejahung des eigenen biologischen Geschlechtes und damit des eigenen Körpers im Vordergrund steht. Diese Positionen findet man im Leitfaden nirgends. Es ist auch allgemein bekannt, dass >90% der Kinder, die sich jemals „trans“ geäussert haben, nach der Pubertät mit ihrem Körper und Geschlecht im Reinen sind. Woher nimmt sich Basel-Stadt die Kompetenz, ein derart einseitiges Dokument zu erstellen?
2. Inwiefern steht das „Bedürfnis“ einer Trans-Person, sich mit Personen des gefühlten Geschlechts umzuziehen oder zu duschen, über dem Bedürfnis einer wohl grossen Mehrheit, die Garderoben mit Personen des gleichen biologischen Geschlechts zu teilen?

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EUM
Vor 3 Tage 23 Stunden

Dieser Leitfaden führt die eigenartige Fusion von bürokratischem Beamtentum und Linksextremismus sehr eindrücklich vor Augen. Das werden später einmal sehr interessante Zeitdokumente. Im Ergebnis aber jetzt ein zunehmender Psychoterror für die Menschen. Wir brauchen eine Wende, hin zu einer menschenfreundlichen Politik.