Zeit für eine Zeitenwende
Nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine verkündete Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) im Bundestag stolz seine „Zeitenwende“ in der Verteidigungspolitik. Aber nicht nur in diesem Politikfeld ist die charakteristische Naivität deutscher Politik mit krachendem Lärm an der Wand der Realität zerschellt.
Der tödliche Messerangriff von Mannheim, der brutale islamistische Anschlag von Solingen, das vereitelte Attentat auf das israelische Generalkonsulat in München oder ein glücklicherweise ebenso wenig in die Tat umgesetzter Anschlag auf einen Bundeswehrsoldaten im nordfränkischen Hof sind keine Einzelfälle. Sie sind trauriger Dauerzustand einer jahrelang praktizierten, unkontrollierten Zuwanderungspolitik mit nicht nur katastrophalen Folgen für die innere Sicherheit, sondern auch für den bundesdeutschen Fiskus.
Auch im Alltag spüren die Bürger die Folgen des „Wir schaffen das“-Paradigmas: Ihr Sicherheitsgefühl ist vor allem in Großstädten etwa angesichts ständiger Messerangriffe oftmals nicht mehr existent, das Vertrauen in die etablierten Parteien erodiert. Die deutsche Migrationspolitik der vergangenen Jahrzehnte und insbesondere nach dem Schicksalsjahr 2015 ist spektakulär gescheitert. Dies dürfte mittlerweile wohl in bedeutenden Teilen des politischen Spektrums angekommen sein. Zur Lösung dieser Mammutaufgabe ist seither allerdings wenig bis nichts passiert.
Die Chronologie staatlicher Selbstaufgabe
Die Eckpunkte der Misere dürften bekannt sein: Der syrische Bürgerkrieg hat zusammen mit anderen Konflikten eine Fluchtbewegung bisher kaum dagewesenen Ausmaßes ausgelöst. Erste Anlaufstelle waren dabei zunächst die Nachbarstaaten Türkei oder Libanon. Ab 2014 machten sich jedoch mehr und mehr geflohene Syrer und auch Iraker über die „Balkanroute“ auf den Weg in die Europäische Union. Dieser Prozess gipfelte im Jahr 2015, als man kurz davor war, angesichts der nicht zu kontrollierenden Menschenmassen wegen dieses Ausnahmezustands die Grenze zu schließen.
Auch in Deutschland lag eine solche Anordnung zur Unterzeichnung bereit auf dem Schreibtisch der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Diese entschied sich gleichwohl dagegen und postulierte stattdessen eine „Willkommenskultur“. Dies war die Geburtsstunde des „Wir schaffen das“-Dogmas. Alle Migranten durften in den kommenden Wochen ohne Registrierung oder jedwede Überprüfung einreisen. Dabei war vollkommen belanglos, ob es sich tatsächlich um Syrer oder überhaupt um Kriegsflüchtige handelte.
Bis heute weiß man nicht, wie viele Personen eigentlich genau eingereist sind oder wer sich darunter befand. Wenig überraschend nutzten zahllose islamistische Terroristen die Gunst der Stunde, und legitimiert wurde dieses Grundübel der deutschen Migrationspolitik mit absurden Vergleichen zur Aufnahme deutscher Vertriebener aus den Ostgebieten nach dem Zweiten Weltkrieg, immerhin über zwölf Millionen an der Zahl.
Der Diskurs entwickelte sich zu einer unüberschaubaren Orgie aus weltfremden Narrativen und Postulaten: Plötzlich sollten die Migranten dann noch wahlweise das wegen des demografischen Wandels kollabierende Rentensystem retten oder sogar ein neues Wirtschaftswunder herbeiführen. Realität geworden ist von alldem natürlich nichts. Im Gegenteil: Der Triumph der Gesinnungsethik von 2015 entpuppte sich als Sicherheitsrisiko astronomischen Ausmaßes und als enorme Belastung des ohnehin sehr großzügigen bundesdeutschen Sozialstaates.
Die Dysfunktionalität des Asylsystems vertieft
Deutschland hat in der jüngeren Vergangenheit europaweit die mit Abstand meisten Asylbewerber aufgenommen, der Anteil belief sich dabei auf stellenweise bis zu 70 Prozent. Dies überrascht, sollte der gesamteuropäische Rechtsrahmen eigentlich dafür sorgen, dass hierzulande kaum Asylgesuche geäußert werden.
Schon früh mahnten Juristen die rechtlichen Implikationen der unterbliebenen Grenzschließung und der damit verbundenen Asyl- und Einwanderungspolitik an. Nach Art. 13 der Dublin-III-Verordnung (VO [EU] 604/2013) der Europäischen Union ist grundsätzlich der Ersteinreisestaat für die Durchführung eines Asylverfahrens zuständig. Eigentlich sollte dies zur Folge haben, dass kaum Asylbewerber Deutschland erreichen.
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In der Praxis hat Deutschland 2015 gleichwohl vom Selbsteintrittsrecht des Art. 17 Dublin-III-Verordnung Gebrauch gemacht und die Zuständigkeit für die Asylverfahren der einreisenden Syrer an sich gezogen. Das hat im Nachgang dieser Entscheidung dazu geführt, dass andere EU-Staaten Asylbewerber in die Bundesrepublik „durchgewinkt“ haben. Ihnen blieb angesichts der Tatsache, dass diese in den allermeisten Fällen selbst nach Deutschland wollten, auch meist nichts anderes übrig. Der EuGH (Urt. v. 26.07.2017, Rs. C-490/16 u. Rs. C-646/16) hat vor einiger Zeit zwar entschieden, dass eine solche Praxis unionsrechtswidrig ist, bleibt angesichts der „normativen Kraft des Faktischen“ (Georg Jellinek) aber machtlos zurück.
Die unterbliebene Grenzschließung hat letztlich einen gefährlichen Präzedenzfall geschaffen, der die Dysfunktionalität des gemeineuropäischen Asylsystems weiter vertieft hat. Der ehemalige Verfassungsrichter Peter M. Huber kommt angesichts ihres strukturellen Vollzugsdefizits unter Verweis auf BVerfGE 133, 168 (233 f. Rn. 118) gar zur Nichtigkeit der Dublin-III-Verordnung.
Aber auch abseits des unionsrechtlichen Rechtsrahmens ergeben sich auf Ebene des nationalen Rechts gravierende Unstimmigkeiten: Die Bundesregierung ordnete 2015 offenbar (genau rekonstruieren lassen sich die internen Vorgänge heute nicht mehr) die Nichtanwendung der eigentlich einschlägigen Vorschrift des § 18 Abs. 2 AsylG an und verstieß damit gegen die Bindung der Exekutive an Gesetz und Recht aus Art. 20 Abs. 3 GG, die Ausnahmeregelung des § 18 Abs. 4 AsylG ist erkennbar auf Einzelfälle zugeschnitten und war demnach nicht einschlägig.
Ohnehin stellt sich die Frage nach der Rechtsgrundlage für die damalige Entscheidung der Bundeskanzlerin, die bis heute unbeantwortet geblieben ist. Eine derart weitreichende Entscheidung für das Staatsganze und die bundesdeutsche Gesellschaft hätte in Ansehung der Wesentlichkeitslehre des Bundesverfassungsgerichts, wonach wichtige Entscheidungen für das Gemeinwesen einer Klärung in der parlamentarischen Debatte bedürfen, der Legitimation des Bundestages bedurft. Zu einer grundlegenden Diskussion und Entscheidung über das Vorgehen Angela Merkels im parlamentarischen Verfahren kam es indes nie.
Ähnliche Kritik findet sich selbst in einem Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages von 2017. Aus Perspektive des Föderalismus lässt sich das Problem zudem eine vonseiten des Bundes sehenden Auges herbeigeführten Überforderung der Länder diskutieren. Ein Rechtsgutachten des ehemaligen Richters des Bundesverfassungsgerichts Udo di Fabio aus dem Jahr 2016 kam ergänzend auf dieser Grundlage zur Illegalität der unterbliebenen Grenzschließung. Letztere war mithin aus gleich mehreren Gründen rechts- und sogar verfassungswidrig.
Ende des politischen Fiebertraums?
Seither nehmen die Migrationsbewegungen nach Deutschland kaum ab. Mit Beginn des Ukrainekrieges reisten 2022 mehr als eine Million ukrainische Staatsbürger nach Deutschland ein. Diese mussten kein Asylverfahren durchlaufen, und ihnen ist ebenso umgehend ein Anspruch auf das von der Ampel-Koalition neu eingeführte „Bürgergeld“ gewährt worden.
Nimmt man die eingereisten Ukrainer mit den übrigen Asylbewerbern zusammen, übersteigt die Zahl der aufgenommenen (Schein-)Flüchtlinge sogar diejenige der Jahre 2015 und 2016 zusammen. So furchtbar die Situation in der Ukraine auch ist: Die eingereisten Migranten waren eigentlich nach dem ersten Grenzübertritt nach Polen keine Flüchtlinge mehr, erhielten aber eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG, die mit § 2 Abs. 1 UkraineAufenthFGV (BGBl. 2023 I Nr. 334) bis zum 4. März 2025 verlängert worden ist. Den Gipfel der Dreistigkeit erreichte die Bundesregierung vorerst ab 2021, als sie nach der erneuten Machtübernahme der Taliban zahllose Afghanen als vermeintliche „Ortskräfte“ von Kabul aus nach Deutschland einfliegen ließ.
Dem Bundesaußenministerium wird in diesem Zusammenhang vorgeworfen, systematisch rechtswidrige Einreiseerlaubnisse ausgestellt zu haben. Hierzu läuft gegenwärtig ein Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Berlin (Az. 235 Js 3173/23). Bis heute weigert man sich in weiten Teilen des linken Spektrums anzuerkennen, dass es vielleicht keine besonders gute Idee ist, jedem Migranten, der das deutsche Staatsgebiet erreicht und das Zauberwort „Asyl“ ausspricht, ein faktisch unbegrenztes Aufenthaltsrecht und dann auch noch einen Anspruch auf umfassende staatliche Alimentation zu gewähren.
Der ursächliche Zusammenhang solcher Zuwanderungsbewegungen mit „Pull-Faktoren“ lässt sich mit einfachster Menschenkenntnis leicht nachvollziehen. Dennoch werden regelmäßig fragwürdige und vor allem ergebnisorientierte „Studien“ linker Institute und Nichtregierungsorganisationen angeführt, die deren Existenz widerlegen sollen.
Die Wahlerfolge der AfD sind selbstverständlich nicht spurlos an der taumelnden Bundesregierung vorbeigegangen. Die Wahlen in Sachsen und Thüringen, aber auch jene in Brandenburg haben den Panikmodus im Kabinett wohl noch verstärkt. Bereits im vergangenen Jahr kündigte Olaf Scholz im Spiegel selbstbewusst an, man wolle jetzt „Abschiebungen im großen Stil“ durchführen. Passiert ist seitdem – Überraschung, Überraschung – kaum etwas. Besonders absurd wurde es, als man die Abschiebung von sage und schreibe 28 (!) ausreisepflichtigen Afghanen kurz vor den Landtagswahlen in Ostdeutschland als Erfolg verkaufen wollte.
Zur Verdeutlichung: Zum 30.06.2024 befanden sich 226.882 ausreisepflichtige Ausländer in Deutschland, im ersten Halbjahr 2024 sind gerade einmal 9.500 Abschiebungen erfolgreich durchgeführt worden. Und diesem geradezu peinlichen Prozedere ist noch die Krone aufgesetzt worden, als die Abgeschobenen anschließend steuerfinanzierte 1.000 Euro in die Hand gedrückt bekamen, was zwei afghanischen Jahresgehältern (!) entspricht.
Die Mehrzahl will eine migrationspolitische Kehrtwende
Große Teile der Öffentlichkeit können dies schlicht nicht mehr nachvollziehen. Dem ARD-Deutschlandtrend zufolge sind 84 Prozent der Befragten mit der Bundesregierung unzufrieden, womit die Ampel-Koalition die unbeliebteste deutsche Regierung seit Gründung der Bundesrepublik sein dürfte. In der Asyl- und Einwanderungspolitik wünschen sich wiederum 77 Prozent der Befragten eine grundlegende Kehrtwende.
Die Bundesregierung hat lange keinerlei Anstalten gemacht, diesem Bürgerwillen zu folgen, sondern vielfach Gegenteiliges fabriziert: Durch das neu geschaffene „Chancen-Aufenthaltsrecht“ (§ 104c AufenthG) wird der fortlaufende Rechtsbruch sich illegal im Bundesgebiet aufhaltender Ausländer mit einem potenziellen Bleiberecht belohnt.
Aber auch im Staatsangehörigkeitsrecht treibt die „Ampel des Grauens“ ihr Unwesen: Durch die jüngste Reform ist der vor mehr als 20 Jahren ohnehin massiv gelockerte Rechtsrahmen weiter liberalisiert worden, die deutsche Staatsbürgerschaft ist auf diese Weise weiter entwertet worden. Statt nach acht Jahren können Ausländer nunmehr bereits nach fünf Jahren einen deutschen Pass erhalten (§ 10 Abs. 1 StAG n. F.), bei „besonderen Integrationsleistungen“ bereits nach drei Jahren (§ 10 Abs. 3 Nr. 1 StAG n. F.). Ferner ist durch die ersatzlose Streichung des § 12 StAG a. F. etwa die doppelte oder sogar mehrfache Staatsbürgerschaft generell anerkannt worden. All dies widerspricht offenbar nicht nur der Einstellung einer großen Mehrheit der Bevölkerung, sondern trägt entschieden zur Spaltung dieses Land bei und gefährdet den sozialen Frieden.
Zeitenwende in der Asyl- und Migrationspolitik
Es führt kein Weg an einer umfassenden und grundlegenden Neugestaltung des bundesdeutschen Rechtsregimes in Fragen von Asyl und Migration vorbei. Die katastrophale Politik der unbegrenzten Zuwanderung muss der Vergangenheit angehören. Wie aber lässt sich das Problem lösen?
Zunächst besteht nach § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG die Möglichkeit von Zurückweisungen an der deutschen Grenze, wenn der betroffene Ausländer aus einem sicheren Drittstaat einreist. Diese Strategie ist beileibe keine Dauerlösung, aber rechtlich zulässig. Dies ist von zwei ehemaligen Richtern des Bundesverfassungsgerichts, einer davon der Ex-Präsident des Gerichts, Hans-Jürgen Papier, auf unterschiedlichem Wege unlängst festgestellt worden.
Auf Ebene der Verfassung sollte das Individualrecht auf Asyl aus Art. 16a GG – einem Vorschlag des CDU-Fraktionsgeschäftsführers Thorsten Frei folgend – durch eine reine Institutsgarantie ohne Ansprüche des Einzelnen ersetzt werden. Das grundgesetzliche Asylrecht hat zwar als Folge der Überformung durch das EU-Recht keine große praktische Bedeutung mehr, zuletzt ist lediglich einer verschwindend geringen Zahl aller Flüchtlinge ihr Status auf dieser Grundlage zuerkannt worden. Ein solcher Schritt entfaltet dabei jedoch entscheidende symbolische Relevanz.
Ansetzen muss eine grundlegende Reform jedoch an anderer Stelle. Das Asylrecht hat in den vergangenen Jahrzehnten eine maßgebliche Prägung durch europäische Rechtsakte erhalten. Die strukturell wirksamste Lösung findet sich daher auf Ebene der Europäischen Union.
Denkbar wäre etwa eine Kontingentlösung auf Grundlage einer neuen EU-Verordnung, wie sie aus dem amerikanischen Recht bekannt ist. Flankiert werden könnte diese Neuregelung durch eine erweiterte Ausstattung der EU-Grenzschutzagentur Frontex sowohl mit rechtlichen Befugnissen als auch finanziellen und personellen Mitteln. Zuletzt sind die möglicherweise sogar kriminellen, jedenfalls aber außenpolitisch heiklen Aktivitäten diverser Nichtregierungsorganisationen zur „Seenotrettung“ umfassend zu unterbinden und gegebenenfalls strafrechtlich zu sanktionieren. Damit verbunden sollte diese Tätigkeit insbesondere aus dem deutschen Bundeshaushalt nicht mehr finanziell gefördert werden, wobei ein solcher Schritt auch aus verfassungsrechtlichen Erwägungen heraus naheliegend ist.
Gewiss müssten sich die Mitgliedstaaten für die hier favorisierte gesamteuropäische Lösung zu einer Einigung finden. Dies dürfte sich indes als weniger schwierig erweisen, als auf den ersten Blick vermutet, denn nahezu jede nationalstaatliche Regierung hat zuvor ihr Interesse an einer Zuwanderungsbegrenzung geäußert. Effektive Lösungen auf Brüsseler Ebene sind in der Vergangenheit zumeist an einer mit moralistischen Erwägungen und vorgeschobenen rechtlichen Argumenten begründeten Blockadehaltung Deutschlands gescheitert.
Braucht Deutschland überhaupt Einwanderung?
Nun mag man sich fragen: Braucht Deutschland nicht Einwanderung, um seinen Wohlstand zu erhalten? Eine gern bemühte Nebelkerze. Zuallererst sollte es darum gehen, heimisches Fachpersonal im Land zu halten. Deutschland ist Hochsteuerland, hierzulande lohnt sich Leistung vor allem unter der Ägide eines nimmersatten Sozialstaates, der letztlich Faulheit mit staatlicher Alimentation prämiert, schlicht und einfach nicht. Wer mehr arbeitet und mehr verdient, zahlt nicht nur absolut, sondern auch relativ mehr Steuern – mehr Fehlanreize gibt es nicht. Vor diesem Hintergrund erlebt die Bundesrepublik seit Jahren eine Abwanderung qualifizierter Arbeitskräfte in ungeahntem Ausmaß.
Aber auch in spiegelbildlicher Perspektive bleibt ungeklärt: Wie sollen mit derart unattraktiven Standortbedingungen tatsächlich qualifizierte Fachkräfte ins Land gelockt werden? Deutschland benötigt ferner allenfalls qualifizierte Migration in sozialverträglicher Zahl. Hierfür aber gibt es die skizzierten Stellschrauben an anderer Stelle. Was Deutschland hingegen nicht benötigt, ist die in der jüngeren Vergangenheit dominierende unkontrollierte und unqualifizierte Armutsmigration aus der Dritten Welt in sein Sozialsystem.
Nicht zuletzt ist das Asylrecht kein Medium für Einwanderung und schon gar kein individuelles Menschenrecht, sondern ausschließlich eine historisch begründete Generosität der Aufnahmestaaten. Es zählt zu den ursprünglichen Hoheitsrechten eines jeden Staates, darüber zu befinden, wer sich auf seinem Territorium aufhält und wer es betreten darf. Ebenso steht es in seiner freien Entscheidung, zwischen erwünschten und unerwünschten Zuwanderern zu differenzieren und letztere abzuweisen. Ein Recht auf Aufenthalt oder gar auf Einwanderung in beliebige Staaten gibt es nicht, so unbefriedigend etwa die persönliche wirtschaftliche Situation im Heimatstaat sein mag.
Abschied von der Gesinnungsethik
Deutschland ist für viele Staaten ein abschreckendes Beispiel. Es ist längst an der Zeit, eine strukturelle Kehrtwende in der Asyl- und Migrationspolitik einzuleiten. Die jahrelange staatliche Selbstaufgabe muss damit ein Ende haben und Deutschland wie auch andere europäische Staaten wieder die volle Kontrolle über die Zuwanderung erlangen. Das rechtliche Instrumentarium dafür ließe sich unproblematisch schaffen. Im Kern geht es also um den politischen Willen zur Umsetzung derart weitreichender Reformen.
Absurd sind die behaupteten Widersprüche zum Rechtsstaat, denn Rechtsstaatlichkeit bedeutet in erster Linie die Bindung der Staatsgewalt an Gesetz und Recht, nicht aber die Beibehaltung des rechtlichen Status quo. Die Bedenken der vielgestaltigen politischen Profiteure der jahrelang praktizierten Asyl- und Migrationspolitik sind aus diesem Grund kein seriöser Berater.
Das Gebot der Stunde ist keine wahlweise von moralischer Erpressung, gesinnungsethisch-ideologischer Verblendung oder schlichter Naivität gezeichnete Politik der „offenen Grenzen“, sondern die selbstbewusste wie pragmatische Formulierung und Durchsetzung staatlicher Eigeninteressen.
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...Ob es die US Imperialisten sind, weiss ich nicht.
Auf alle Fälle wird deutlich, dass es nicht gewollt ist, die Asylkrise zu beenden...sprach doch einst auch Joschka Fischer davon, Deutschland arm zu machen....und das gelingt ja nun bestens ...
Die Umvolkung ist Absicht....nicht nur die Bevölkerungsreduktion....
.....die gottlose Gesellschaft ist auf dem Vormarsch...das gilt auch für den Islam mit dem Götzen Allah...
Wer weiss, wahrscheinlich wird irgendwann eine andere Zeitrechnung eingeführt...nicht mehr vor Christus nach Christus....
....sondern die islamische ..oder die evolutionäre....Was weiss ich....
Feststeht: es wird nur noch bergab gehen...Experten hin oder her...denn die "Regierung" hat auch Experten....
Der Migrantenansturm könnte mit einem "Nein!" der Bundesinnenministerin Nancy Faeser sofort auf der Stelle beendet werden. Das dürfte allerdings nie passieren, denn über die Migration herrscht ein parteiübergreifender stillschweigender Konsens. Das dürfte auch für die kontrollierte Opposition AfD zutreffen. Deutsche Politiker setzen die Interessen der US-Imperialisten um, egal, wer gerade in Berlin im Bundeskanzleramt regiert. Das war seit dem Zweiten Weltkrieg nie anders. Es wird Zeit, dass sich der deutsche Bürger des Souveräns wieder bewusst wird und diesen auch beansprucht.
...Ob es die US Imperialisten sind, weiss ich nicht.
Auf alle Fälle wird deutlich, dass es nicht gewollt ist, die Asylkrise zu beenden...sprach doch einst auch Joschka Fischer davon, Deutschland arm zu machen....und das gelingt ja nun bestens ...
Die Umvolkung ist Absicht....nicht nur die Bevölkerungsreduktion....
.....die gottlose Gesellschaft ist auf dem Vormarsch...das gilt auch für den Islam mit dem Götzen Allah...
Wer weiss, wahrscheinlich wird irgendwann eine andere Zeitrechnung eingeführt...nicht mehr vor Christus nach Christus....
....sondern die islamische ..oder die evolutionäre....Was weiss ich....
Feststeht: es wird nur noch bergab gehen...Experten hin oder her...denn die "Regierung" hat auch Experten....
Der Migrantenansturm könnte mit einem "Nein!" der Bundesinnenministerin Nancy Faeser sofort auf der Stelle beendet werden. Das dürfte allerdings nie passieren, denn über die Migration herrscht ein parteiübergreifender stillschweigender Konsens. Das dürfte auch für die kontrollierte Opposition AfD zutreffen. Deutsche Politiker setzen die Interessen der US-Imperialisten um, egal, wer gerade in Berlin im Bundeskanzleramt regiert. Das war seit dem Zweiten Weltkrieg nie anders. Es wird Zeit, dass sich der deutsche Bürger des Souveräns wieder bewusst wird und diesen auch beansprucht.