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Koalitionsverhandlungen und Paragraf 218

Sogar für die SPD-Koalitionäre ist das ungeborene Leben unstrittig

Wer sich für das Recht auf Leben noch ungeborener Menschen einsetzt, der weiß: Hat man einmal jemanden davon überzeugt, dass es sich bei dem Kindlein im Mutterleib um menschliches Leben handelt – nicht um „Schwangerschaftsgewebe“ oder gar einen „Parasiten“, wie radikale Gegner behaupten –, hat man denjenigen schon halb für sich gewonnen.

Denn wenn man weiß, bestätigt und verinnerlicht hat, dass da ein Mensch ist, über den oft so unwürdig gesprochen wird, wie könnte man dann noch fordern, dieser Mensch müsse möglichst einfach, unkompliziert und ohne Gewissensbisse „abgetrieben“, „weggemacht“, also getötet werden?

„… auch das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen“

Umso erstaunlicher ist es, dass sich Union und SPD in den bisherigen Ergebnissen der Koalitionsverhandlungen, genauer gesagt: die Arbeitsgruppe 7 – Familie, Senioren, Frauen, Jugend und Demokratie – auf folgenden Satz geeinigt haben:

„Wir wollen Frauen, die ungewollt schwanger werden, in dieser sensiblen Lage umfassend unterstützen, um auch das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen.“

Die Betonung des ungeborenen Lebens, die in dieser Deutlichkeit in kein anderes Koalitionspapier der vergangenen 25 Jahre Eingang fand, steht da schwarz auf weiß. Das ist insofern bedeutsam, als strittige Inhalte und Formulierungen eigentlich farblich markiert sind. Dieser Satz ist also unstrittig.

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Nun mag zunächst verwundern, warum die Aussage bemerkenswert sein soll, schließlich überträgt er nur das auf Koalitionspapier, was geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist. Sie ist bemerkenswert deshalb, weil der Kampf der Abtreibungsbefürworter auch nach ihrer Niederlage vor zwei Wochen im Rechtsausschuss – Corrigenda berichtete exklusiv – weitergeht.

Auch in der SPD gibt es Radikalinskis, deren hauptsächliche politische Sorge darin zu bestehen scheint, Frauen im Schwangerschaftskonflikt könnten nicht schnell, kostenlos und unkompliziert genug ihre Leibesfrucht per Chemiekeule ausstoßen, absaugen oder ausschaben lassen.

Im Rechtsausschuss Mitte März wurden sie von ihren Chefs zurückgepfiffen. Bis auf eine Abgeordnete enthielten sich die Sozialdemokraten oder blieben der Sitzung gleich ganz fern.

Die Union will nicht nachgeben

Doch schon wenige Tage danach platzte eine Bombe. Die „Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen“ – kurz: SPD-Frauen – teilte mit: Keine Zustimmung für eine Regierungskoalition mit der Union, wenn Paragraf 218 Strafgesetzbuch (StGB) nicht reformiert und Abtreibung nicht straffrei gestellt würde.

Diese vehemente Apologie des Todes mündete in das Ergebnis einer anderen Arbeitsgruppe. Nämlich der Arbeitsgruppe 1 – Innen, Recht, Migration und Integration. Dort heißt es:

„218 StGB: Wir regeln selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafrechts und stellen diese nach der Beratungslösung in der Frühphase der Schwangerschaft rechtmäßig.“

Allerdings ist dieser Satz rot markiert. Das bedeutet, die SPD besteht darauf. Einig sind sich CDU, CSU und SPD aber keineswegs.

Wie Corrigenda aus mehreren Ebenen der Union erfuhr, wird es kein Aufweichen von Paragraf 218 StGB geben. In der CDU mag man sich dazu noch nicht äußern. CSU-Politiker wurden jedoch deutlich. Dass sich Unionsfraktionsvize Dorothee Bär noch während der Koalitionsverhandlungen klar positionierte, zeigt, dass das Thema der Union am Herzen liegt.

Schlimm genug, dass die teilweise Legalisierung von Abtreibung nun „Verhandlungsmasse“ der sogenannten 19er-Runde, der Chefverhandler, ist. Doch wenn eintritt, was die Union prophezeit, dann wird im finalen Koalitionsvertrag das ungeborene Leben gewürdigt, die Abtreibung jedoch nicht forciert.

Abtreibungsbefürworter haben es in der 21. Legislaturperiode noch schwieriger

Ein weiterer Hoffnungsschimmer: Selbst, wenn sich die Union breitschlagen lässt, dass es ähnlich wie bei der „Ehe für alle“ einen neuen Gruppenantrag zur Abtreibungslegalisierung geben dürfe, bei dem auch die SPD mitmacht, so würde das gesamte Prozedere im Rechtsausschuss wieder von vorn losgehen.

Und weil Union und AfD im Bundestag und somit auch im Rechtsausschuss eine klare Mehrheit haben, dürfte es für die Abtreibungsbefürworter in der 21. Legislaturperiode noch schwieriger werden als in der abgelaufenen 20., ihr menschenverachtendes Anliegen durchzudrücken.

Die neue Regierung sollte ohnehin lieber mehr Kraft darauf verwenden, Schwangere in Not zu unterstützen, ein gesellschaftliches Klima zu begünstigen, das ja zum Leben sagt. So, wie es die Arbeitsgruppe 7 herausgearbeitet hat. Dann erübrigt sich auch der andere Punkt, auf den sich die Verhandler geeinigt haben: Die „Versorgungslage bei Schwangerschaftsabbrüchen verbessern“.

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