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Abschlussbericht von Regierungsgremium

Lebensrecht ist nicht gleich Lebensrecht, behauptet die Ampelkommission. Stimmt das?

Sie hofften, dass die Diskussion jetzt erst richtig losgeht, sagten die Vertreter der Ampelkommission „zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ am Montag in der Bundespressekonferenz in Berlin. Und sie hofften auf Sachlichkeit. Diese Hoffnung sollte sich in erster Linie an die Mitglieder der Regierungsfraktionen richten, die beim Thema Abtreibung alles andere als sachlich sind. In Erinnerung blieb das triumphal-infantile Video von FDP-Abgeordneten, als der Paragraf 219a fiel, der Werbung für Abtreibungen unter Strafe gestellt hatte.

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Nach rund einem Jahr Arbeit hat die Kommission ihren Abschlussbericht vorgestellt. Darin wird die Schwangerschaft in drei Phasen unterteilt: In der ersten Phase bis zur zwölften Schwangerschaftswoche solle das Entscheidungsrecht allein der Mutter obliegen, und der Gesetzgeber solle Abtreibung vollständig legalisieren. In der zweiten Phase ungefähr bis zur 22. Woche könne der Gesetzgeber eingreifen, er müsse es aber nicht. Das heißt, gemäß den Experten könnte die Ampelregierung auch eine Abtreibung bis zur 22. Woche legalisieren. Der Zeitpunkt bezieht sich auf die „potenzielle Lebensfähigkeit des Fetus ex utero“, wie es in dem Papier heißt. 

In der Spätphase habe das Lebensrecht des ungeborenen Kindes Vorrang gegenüber den Rechten der Mutter. Hier müsse eine Abtreibung weiterhin strafbar bleiben, wenngleich es wie schon jetzt Ausnahmen geben müsse. Solche träten etwa bei einer möglichen schwerwiegenden Gesundheitsgefahr für die Mutter ein, aber auch dann, wenn die Verantwortung für das Kind nach der Geburt derart belastend sei, dass sie zu einer Gefahr für die Mutter werde.

„Es handelt sich um einen kontinuierlichen Entwicklungsprozess als Mensch, und nicht zum Menschen“

Nicht alle Juristen vertreten das Konzept eines „pränatal gestuften“ Lebensrechts. „Im Grundgesetz findet ein solches gestuftes Grundrecht auf Leben keinen Widerhall. Auch die Begründung des Konzeptes ist mehr als fragwürdig“, betont der Geschäftsführer der Juristenvereinigung Lebensrecht, Georg Dietlein, auf Corrigenda-Nachfrage. Seine Erklärung:

„Verwiesen wird auf die ‘existenzielle Abhängigkeit des Embryos von der Schwangeren’(erst) mit seiner fortschreitenden Unabhängigkeit vom Körper der Frau gehe ein zunehmender Lebensschutz mit differenziertem Schutzniveau einher. Mit anderen Worten: Abhängiges bzw. schwaches Leben verdient weniger Schutz? Erst mit dieser Abstufung (Abwertung) des Lebensrechtes in der Frühphase schafft der Kommissionsbericht bei seiner Güterabwägung den entscheidenden Sprung, die Grundrechte der Schwangeren in dieser Phase höher zu bewerten als die Grundrechte des ungeborenen Kindes. Dabei setzt sich die Kommission eigenwillig über zwei Autoritäten hinweg: erstens die Biologie und zweitens das Bundesverfassungsgericht.“

Der promovierte Jurist und Rechtsanwalt verweist auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993, in dem es hieß: „Das Grundgesetz enthält für das ungeborene Leben keine vom Ablauf bestimmter Fristen abhängige, dem Entwicklungsprozess der Schwangerschaft folgende Abstufungen des Lebensrechts und seines Schutzes. Auch in der Frühphase einer Schwangerschaft hat die Rechtsordnung deshalb dieses Maß an Schutz zu gewährleisten.“ 

Jurist Georg Dietlein

Zudem bezieht sich Dietlein auf die Biologie. „In der pränatalen Entwicklung des Menschen gibt es nach der Kernverschmelzung keine Stufe und keinen Sprung, der einen abgestuften Lebensschutz rechtfertigen würde. Es handelt sich um einen kontinuierlichen Entwicklungsprozess als Mensch, und nicht zum Menschen. Jedes Anknüpfen an ein bestimmtes biologisches Entwicklungsstadium ist letztlich willkürlich.“

Bei der Pressekonferenz lässt die Kommission die Katze aus dem Sack

Bei der Pressekonferenz der Leiter der Arbeitsgruppe 1, die sich mit den Abtreibungsregelungen befasst hatte, ließen die Vertreter die Katze aus dem Sack. Sie sei sich sicher, sagte Frauke Brosius-Gersdorf von der Universität Potsdam, dass das Bundesverfassungsgericht heute nicht mehr so entscheiden würde wie 1975 und 1993. In den beiden Urteilen bestätigte Karlsruhe, dass das Grundgesetz den Staat dazu verpflichte, menschliches Leben, auch ungeborenes, zu schützen.

Die stellvertretende Koordinatorin der Arbeitsgruppe 1, Brosius-Gersdorf, erklärte die Entscheide von damals damit, dass das Bundesverfassungsgericht ein volles Lebensrecht der ungeborenen Kinder angenommen habe und sie dementsprechend auch mit einer vollen Menschenwürde ausgestattet seien. Die Überzeugungskraft dieser Entscheidungen sei „überschaubar“. Das klang wie eine Aufforderung an die Bundesregierung, entsprechende Gesetzesvorhaben zu lancieren, nach dem Motto: Macht mal, denn das Bundesverfassungsgericht wird euch Recht geben.

Der Jurist Dietlein spricht mit Blick auf die Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von einem „offenen Bruch mit den Hütern der Verfassung“, den die Kommission „nur aufgrund eines Taschenspielertricks“ wage. „Es sei denkbar, dass das Bundesverfassungsgericht die Grundrechte des Ungeborenen und der Schwangeren inzwischen anders werte und abwäge – wenn der Gesetzgeber hinreichend veränderte tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse darlegen kann. Tatsächlich hat sich jedoch weder das Grundgesetz noch die Natur oder die Biologie des Menschen verändert.“ 

Personelle Überschneidungen mit Studienteam, auf das sich die Kommission bezieht

Immer wieder beziehen sich die Kommissionsvertreter auf die vergangene Woche präsentierte ELSA-Studie (Corrigenda berichtete). Wie passend, dass mit der ehemaligen Pro-familia-Vorsitzenden Daphne Hahn eine Wissenschaftlerin im Gremium sitzt, die gleichzeitig Projektleiterin der ELSA-Studie ist.

Die zur International Planned Parenthood Federation (IPPF) gehörende Beratungsorganisation Pro familia forderte die Bundesregierung am Montag zu einer zügigen Umsetzung der Empfehlungen der Ampelkommission auf. „Die Regierung hat diese Kommission eingesetzt, weil das geltende Gesetz problematische Konsequenzen hat. Jetzt muss sie sich ein Herz fassen und notwendige Gesetzesänderungen noch in dieser Wahlperiode umsetzen“, sagte deren Vorsitzende Monika Börding am Dienstag dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Pro-familia-Vorständin Stephanie Schlitt ergänzte gegenüber dem Portal Table.Media, die Zwölf-Wochen-Frist setze Schwangere stark unter Zeitdruck. Sie sei zudem gegen die Beratungspflicht. „Eine fachlich gute Beratung ist durch Freiwilligkeit geprägt.“ Schwangere würden mitunter nicht frei über die eigene Situation sprechen.

„Erst durch gute Beratung entsteht echte Wahlfreiheit für die Frau“

In dem Abschlussbericht der Ampelkommission, in dem schwangere Frauen als „Klient_innen“ bezeichnet werden, heißt es dazu, dass die „widersprüchlichen Vorgaben“ im Strafgesetzbuch und im Schwangerschaftskonfliktgesetz teilweise zu Irritationen bei Beratern führten. Tatsächlich sehen die Regelungen vor, dass die Beratung auf den Schutz der ungeborenen Kinder hinwirken soll, gleichzeitig solle sie aber ergebnisoffen sein. Angesichts der aktuell geltenden Beratungspflicht und der in den vergangenen Jahren wieder steigenden Abtreibungszahlen darf der Erfolg der Beratung in Frage gestellt werden.

„Bei der Beratung geht es nicht nur darum, ob sie verpflichtend ist oder nicht, sondern ob sie den Frauen wirklich hilft. Wir machen die Erfahrung, dass viele Frauen sich eine gute Beratung wünschen und, wenn sie gut gemacht ist, sehr davon profitieren“, erklärt Yvonne Onusseit, die seit 2018 als Schwangerschaftskonfliktberaterin bei Profemina tätig ist und dort das Team „Counseling & Content“ leitet.

Profemina-Beraterin Yvonne Onusseit

Profemina (die von der auch Corrigenda verlegenden 1000plus-Profemina gGmbH umfassend finanziell unterstützt wird) ist keine staatliche Beratungsorganisation und stellt demzufolge keinen in Deutschland für eine Abtreibung verpflichtenden Beratungsschein aus. Dennoch nähmen Zehntausende Frauen jährlich ihr Angebot in Anspruch, mehr als 6.000 von ihnen lassen sich auch individuell beraten. „Diese Frauen nehmen die Beratung also freiwillig in Anspruch, ja, sie suchen sogar danach. Die Not dieser Frauen ist groß, weswegen sich viele wünschen, in ihrem Konflikt nicht alleine zu sein. Besonders, wenn das direkte Umfeld nichts von der Schwangerschaft weiß oder sogar Druck macht, eine Abtreibung durchzuführen, braucht es eine Beratung, die wirklich hinter der Frau steht“, betont Onusseit.

Bemerkenswert ist, dass auch solche Schwangere die Profemina-Beratung in Anspruch nehmen, die schon einen Schein in der Tasche haben. „Das zeigt, dass diese Frauen zwar den Beratungsschein bekommen haben, die Beratung dazu aber mehr eine ‘Formalität’ war, bei der die Frau nicht die Unterstützung bekommen hat, die sie sich erhofft hat und braucht“, erklärt die Expertin. „Der Konflikt scheint weiterhin zu bestehen. Es geht bei der Beratung also nicht nur um das Ausstellen eines Beratungsscheins, sondern um die Suche nach den grundlegenden Ursachen für den Schwangerschaftskonflikt und darum, echte Hilfsangebote zu machen. Erst dadurch entsteht echte Wahlfreiheit für die Frau.“

Wie geht es nun weiter?

Als eine Journalistin am Montag in der Bundespressekonferenz nachfragte, ob es denn überhaupt nötig sei, die Gesetzgebung zu verändern, wo doch auch jetzt schon Schwangere vor der zwölften Woche ihr Kind abtreiben lassen könnten, antwortete Brosius-Gersdorf, es müsse von der Rechtswidrigkeit abgerückt werden, weil es für Schwangere einen Unterschied mache, ob das, was sie tun, Unrecht sei oder Recht. Außerdem könne dies auch Auswirkungen auf die gesetzlichen Krankenversicherungen haben, die derzeit nicht in allen Fällen für Abtreibungen aufkommen.

Friederike Wapler von der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, die der zweiten Arbeitsgruppe angehört, die sich mit dem Thema Leihmutterschaft und Eizellspende befasst hat, verstieg sich zu der Äußerung: „Wir haben gar nicht die Macht, eine gesellschaftliche Spaltung zu erzeugen.“ Die Diskussion müsse geführt werden, und die Kommission liefere eine Basis für „rationale Argumentation“. 

Obwohl der Abschlussbericht weit über 600 Seiten lang ist, werden nicht alle Aspekte der Thematik besprochen. So räumte Brosius-Gersdorf ein, dass die Frage nach einer für Ärzte verpflichtenden Durchführung von Abtreibungen in der Kommission nur am Rande behandelt worden sei. Sie persönlich sei dafür, an der Gewissensfreiheit von Ärzten nicht zu rütteln.

Wie geht es nun weiter? Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP steht, Paragraf 219a solle abgeschafft werden, was bereits erfolgt ist. Auch die erwähnte Kommission ist eingerichtet worden und hat ihre Arbeit abgeschlossen. Vor allem bei SPD und Grünen gibt es zahlreiche Politiker, die für eine Regelung von Abtreibung außerhalb des Strafgesetzbuches sind. In der FDP dominieren hingegen die Skeptiker. Sie befürchten juristische Probleme.

„Mit dieser Zuteilung von Lebensrecht schafft man eine ethische Wanderdüne“

Wie Corrigenda berichtete, sind Union und AfD gegen eine weitere Ausweitung der Abtreibung. Die Vorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel, spricht auf Corrigenda-Nachfrage im Zusammenhang mit der Abstufung des Lebensrechts und der Menschenwürde des ungeborenen Kindes von einem „ethischen Winkelzug“. Die Christdemokratin betont: „Der Schutzanspruch, den das ungeborene Kind hat, wird an die Lebensfähigkeit außerhalb des Mutterleibes geknüpft. Doch die Lebensfähigkeit ex utero ist keine Qualitätsaussage über die Menschenwürde. Auch nach der Geburt sind wir auf Hilfe zum Überleben angewiesen. Wird ein Kind nach der Geburt nicht von der Mutter oder anderen Menschen versorgt, wird es sterben.“

CDL-Vorsitzende Susanne Wenzel

Mit dieser Abstufung gehe die Ampelkommission über ihren Auftrag hinaus, mahnt Wenzel. „Denn es stellt sich die Frage, was z. B. mit Kindern geschieht, die schwerstbehindert zur Welt kommen oder kurz nach der Geburt schwer erkranken? Forderungen, auch Tötungen nach der Geburt zuzulassen, gab es in anderen Ländern bereits.“ Sie verweist auf die möglichen dramatischen Folgen: „Das kann und wird fatale Auswirkungen auf die Solidargemeinschaft haben. Mit dieser Zuteilung von Menschenwürde und Lebensrecht erschafft man – gewollt oder ungewollt – eine ethische Wanderdüne.“

Das Recht auf Leben sei ein Grundrecht, „über das nicht in Abständen, nach Zeitgeistmodellen oder je nach dem ‘wissenschaftlichen Fortschritt’ neu verhandelt werden muss“. Manche Diskussionen müssten gar nicht erst geführt werden. Das würde auch Energie freisetzen zur Lösung jener Probleme und Krisen, wegen derer viele Menschen in Deutschland keinen Grund mehr fänden, mit Zuversicht in die Zukunft zu blicken und Ja zum Leben zu sagen.

 

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Kommentare

Kommentar
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Stiller Leser
Vor 7 Monate

Vielen Dank für diese umfassende Zusammenstellung der Sachlage. Angesichts der demographischen Krise ist es umso unverständlicher, warum eine deutsche Bundesregierung so agiert.

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Jürg Rückert
Vor 7 Monate

Ein Aspekt ist unverkennbar: Man sorgt sich um eine Abtreibung guten Gewissens; nicht länger rechtswidrig, anspruchsberechtigt!
Vor Jahren, Focus berichtete darüber, unterlegte die BZgA die Entwicklungsstadien des Embryos mit zurückdatierten Bildern – man möchte doch kein Trauma auslösen.

Wird die Abtreibung zu einem neuen Menschenrecht? Wenn die Abtreibung Teil der Charta der EU geworden ist, wird sich unsere Rechtsprechung dem EuGH anpassen. Können dann katholische Bischöfe und Beamte weiterhin einen Eid auf die Verfassung ablegen, oder sieht man nicht so genau hin?
Ein weiterer Schritt zu einer neuen Verfassungswirklichkeit: Die Vereinten Nationen beabsichtigen Äußerungen christlicher oder auch nur biologischer Standpunkte zu Geschlechter-, LGBTI- und Transgender-Themen zu „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ zu erklären.
Hat dieses Europa nicht den Segen Gottes verwirkt?

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Thomas Stier
Vor 7 Monate

Die sogenannten ExpertInnen sondern extremen Schund ab, der jeder Ethik Hohn spricht.

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Thomas Stier
Vor 7 Monate

Die sogenannten ExpertInnen sondern extremen Schund ab, der jeder Ethik Hohn spricht.

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Jürg Rückert
Vor 7 Monate

Ein Aspekt ist unverkennbar: Man sorgt sich um eine Abtreibung guten Gewissens; nicht länger rechtswidrig, anspruchsberechtigt!
Vor Jahren, Focus berichtete darüber, unterlegte die BZgA die Entwicklungsstadien des Embryos mit zurückdatierten Bildern – man möchte doch kein Trauma auslösen.

Wird die Abtreibung zu einem neuen Menschenrecht? Wenn die Abtreibung Teil der Charta der EU geworden ist, wird sich unsere Rechtsprechung dem EuGH anpassen. Können dann katholische Bischöfe und Beamte weiterhin einen Eid auf die Verfassung ablegen, oder sieht man nicht so genau hin?
Ein weiterer Schritt zu einer neuen Verfassungswirklichkeit: Die Vereinten Nationen beabsichtigen Äußerungen christlicher oder auch nur biologischer Standpunkte zu Geschlechter-, LGBTI- und Transgender-Themen zu „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ zu erklären.
Hat dieses Europa nicht den Segen Gottes verwirkt?

3
Stiller Leser
Vor 7 Monate

Vielen Dank für diese umfassende Zusammenstellung der Sachlage. Angesichts der demographischen Krise ist es umso unverständlicher, warum eine deutsche Bundesregierung so agiert.