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1000plus Schweiz

Ein kafkaesker Kampf für das Leben

2024 ist nicht nur das globale Superwahljahr und das Jahr der Fußball-Europameisterschaft, sondern auch das Kafka-Jahr. Der Schriftsteller von Weltrang starb vor 100 Jahren und hinterließ ein Werk wie nur wenige andere vor und nach ihm. Doch nicht nur seine Bücher und Gedanken sind bis heute erhalten und beliebt, auch ein eindringliches Adjektiv ist nach ihm benannt: kafkaesk. Der S.-Fischer-Verlag, der sein Werk herausgibt, definiert kafkaesk als „ursprünglich alptraumhafte Situationen, in denen der Einzelne völlig willkürlichen, mit Vorliebe bürokratischen, jedoch nur scheinbar rationalen Prozeduren ausgeliefert ist, vor denen es kein Entkommen gibt“.

Prägend für das Wort war vor allem Kafkas Roman „Der Prozess“. Der Protagonist Josef K. ist darin mit einer „absurden, lebensfeindlichen und sich verselbstständigenden Bürokratie“ konfrontiert. Vielleicht nicht ganz so bedrohlich, aber genau so absurd und lebensfeindlich – wenn auch auf andere Weise – muss sich die Auseinandersetzung von 1000plus Schweiz (die 1000plus Schweiz GmbH ist die „Schwesterorganisation“ der deutschen 1000plus-Profemina gGmbH, die dieses Magazin verlegt) mit einer Behörde des Kantons St. Gallen anfühlen.

1000plus setzt sich international für die Erhaltung und Förderung der Kultur des Lebens ein und sammelt Spenden für Profemina, einem Beratungsnetzwerk für Frauen im Schwangerschaftskonflikt. Bei der Behörde handelt es sich um das Kantonale Steueramt St. Gallen. 

Die Behörde stützt ihre Argumentation auf Gegner des Lebensschutzes

Vor zwei Jahren hatte 1000plus Schweiz eine Vorprüfung zur Steuerbefreiung gestellt. Das St. Gallener Finanzdepartement ist dafür zuständig, die Gemeinnützigkeit von Vereinen und Organisationen zu prüfen. Die Vorprüfung darüber, ob der Lebensschutzorganisation die Gemeinnützigkeit anerkannt werden könnte, fiel positiv aus, weshalb 1000plus Schweiz Mitte 2023 ein entsprechendes Gesuch einreichte.

Blickt man auf die Liste der bereits anerkannten Organisationen, würde man meinen, eine Hilfsorganisation für Schwangere in Notsituationen erhielte den steuerbefreiten Status umgehend. Denn neben „Rock am Weier“ und „Musik & Migration“ ist beispielsweise auch der Verein „Hamster in Not Schweiz“ als gemeinnützig anerkannt worden. 

1000plus Schweiz nicht. Zweimal fiel der Entscheid des kantonalen Steueramts negativ aus. Bemerkenswert – oder eben kafkaesk – sind die Begründungen. Denn die Behörde stützt sich dabei auch auf Gegner des Lebensschutzes. Das ist in etwa so, wie wenn sich eine Behörde, die neutral über die Zulassung von Tabakalternativen entscheiden müsste, auf einen Lobbyverband der Tabakindustrie berufen würde.

Flyer von 1000plus: Das Motto lautet „Hilfe statt Abtreibung“

Corrigenda konnte die Ablehnungsbescheide einsehen. Vorwiegend drei Argumente bringt die Behörde gegen 1000plus Schweiz in Stellung. Erstens: Eine „Internet-Recherche“, die zeigen solle, dass die Beratungsorganisation „ideologisch motivierte Ratschläge“ biete. Zweitens: 1000plus Schweiz biete keine neutrale, ergebnisoffene Beratung an. Drittens: Der Antrag auf Steuerbefreiung sei ein anderer gewesen als jener bei der Vorprüfung.

Corrigenda hat die Ergebnisse der „Internet-Recherche“ geprüft, mit 1000plus Schweiz sowie mit Experten für öffentliches Recht gesprochen. Die vom Finanzdepartement angegeben Quellen muten zunächst seriös an. Neben dem Deutschen Bundestag wird dort beispielsweise auch die Süddeutsche Zeitung angegeben. Schaut man aber genauer hin, dann fällt auf, dass es sich nicht um neutrale Experten oder Berichten handelt, auf die sich die Behörde bezieht, sondern auch auf Lobbyisten, Abtreibungslobbyisten.

Beispiel Bundestag: Hier verweist das Finanzdepartement auf ein Protokoll einer Anhörung im Rechtsausschuss. Das einzige Mal, als der Begriff Pro Femina fällt, dabei handelt es sich um einen eingetragenen Verein, der von 1000plus umfassend finanziell unterstützt wird, ist in einer Stellungnahme einer Sachverständigen. Pro Femina kommt darin nicht gut weg. Was aber nicht verwunderlich ist, denn die Sachverständige ist die Ärztin Kristina Hänel.

Einseitiger Artikel und Abtreibungsärztin als Belege

Hänel ist aber nicht irgendeine Medizinerin. Bei ihr handelt es sich um eine inzwischen fast 70-jährige Frau, die seit Jahren für eine Ausweitung der Abtreibung eintritt und ungeborene Kinder als „Schwangerschaftsgewebe“ bezeichnet. Deutschlandweite Bekanntheit erlangte sie, als sie wegen eines Verstoßes des damals noch gültigen Verbots gegen die Werbung für Abtreibung (Paragraf 219a Strafgesetzbuch) verstoßen hatte. Die Ampel-Regierung schaffte den Paragraf 2022 ab. Als der Bundestag darüber abstimmte, saß Hänel mit im Haus.

 

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Bei dem Artikel der Süddeutschen Zeitung handelt es sich um einen namentlich nicht gekennzeichneten Beitrag über Pro Femina e.V., in dem der Verein selbst nur am Rande zu Wort kommt, dafür aber eine Vertreterin von „Die Partei“, die den Verein verbieten lassen wollte. Daneben darf eine Mitarbeiterin von Pro Familia, einer Organisation, die Abtreibungsscheine ausstellt und zum Abtreibungskonzern International Planned Parenthood Federation gehört, erklären, wie „problematisch“ die Beratung von Pro Femina sei.

Matthias Schäppi, Leiter von 1000plus Schweiz

Was sagt 1000plus Schweiz zu den Vorwürfen? Leiter Matthias Schäppi widerspricht auf Corrigenda-Nachfrage. „Wir haben von Anfang an mit offenen Karten gespielt und schon bei unserer allerersten Kontaktaufnahme transparent dargelegt, dass wir eine Pro-Life-Organisation sind, die zusammen mit Schwangeren in Not eine belastbare Alternative zur Abtreibung erarbeitet, sodass eine freie Entscheidung überhaupt erst möglich wird.“

Auch auf die Frage nach der vermeintlichen Ergebnisoffenheit hat er eine klare Antwort:

„Die Begründung des Kantons stimmt mich traurig und zeigt, dass er nicht verstanden hat, was Schwangere in Not eigentlich brauchen: bedingungslose Annahme, tragende Nächstenliebe und ganz konkrete Hilfe beim Bewältigen von Krisen. Fakt ist, dass die überwiegende Mehrheit der Schwangeren, die sich an unsere Beratung wendet, keine Abtreibung, sondern Hilfe wünscht. Uns in dieser Situation ‘neutral’ zu verhalten, was letztendlich signalisiert, dass es uns egal sei, wie die Schwangere sich entscheide, widerspricht ganz entschieden unserer Vorstellung von Hilfe. Erst, wenn sie tragfähige Lösungen und Alternativen zur Abtreibung sieht, kann sie wirklich frei und selbstbestimmt entscheiden, welchen Weg sie gehen möchte. Und die überwiegende Mehrheit der von uns beratenen Frauen entscheidet sich für das Leben ihres Babys.“

In einem offenen Brief rechnete Schäppi vor, warum es 1000plus Schweiz brauche:

„Jährlich nehmen derzeit über 250.000 Frauen aus dem ganzen deutschen Sprachraum unsere Beratung in Anspruch. Darunter über 10.000 Schwangere aus der Schweiz – allein in den letzten drei Jahren. Tendenz steigend. Etwa zwei Drittel aller Schwangeren, die sich von uns beraten lassen, entscheiden sich für ihr Kind.“

Die Schweizerische Verfassung betont die Menschenwürde und das Recht auf Leben

Was sagt die Rechtslage? Im „Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen“ von 1981 heißt es: 

„Bei Schwangerschaft haben die unmittelbar Beteiligten Anspruch auf unentgeltliche Beratung und Hilfe. Sie werden über die privaten und öffentlichen Hilfen, auf die sie bei Fortsetzung der Schwangerschaft zählen können, über die medizinische Bedeutung des Schwangerschaftsabbruchs und über die Schwangerschaftsverhütung orientiert.“

Zuständig für eine „umfassende Schwangerschaftsberatung“ sind die Kantone. „Sie können solche Stellen gemeinsam errichten, bestehende anerkennen sowie für die Einrichtung und den Betrieb private Organisationen heranziehen.“ In Absatz 4 heißt es dann: „Die Beratungsstellen müssen über genügend Mitarbeiter und finanzielle Mittel verfügen, um die Beteiligten ohne Verzug unentgeltlich zu beraten und ihnen die notwendige Hilfe zu gewähren.“

Dies scheint ein Knackpunkt zu sein. Denn ob bestehende, klassische Schwangerschaftsberatungsorganisationen ausreichen, um die professionelle Beratung zu gewährleisten, ist angesichts der Zahlen fraglich. Während 1000plus bzw. Profemina Hunderttausende Frauen mit Rat und Tat zur Seite stehen – in der Schweiz sind es 10.000 –, waren es bei der für den Kanton St. Gallen offiziell zuständigen „Beratungsstelle für Familienplanung, Schwangerschaft und Sexualität“ (fapla) laut dem Tätigkeitsbericht 2022 gerade einmal 130 Frauen, die Gesprächsangebote zur ungeplanten Schwangerschaft in Anspruch genommen hatten. Rechnet man die Zahlen von 1000plus proportional zum Bevölkerungsanteil St. Gallens an der Gesamtschweiz herunter, kommt man auf 600, also fast viermal so viel wie fapla.

In der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft finden sich zudem gleich mehrere Artikel, anhand derer sich eine Beratung ableiten ließe, die dem „Schutz des ungeborenen Lebens“ dient, wie es im deutschen „Schwangerschaftskonfliktgesetz“ heißt. Artikel 7 der Schweizerischen Verfassung betont die Würde des Menschen, die „zu achten und zu schützen“ sei. In Artikel 10 steht unmissverständlich: „Jeder Mensch hat das Recht auf Leben.“

Jurist nennt Argumentation des Kantons „unhaltbar“

Muss eine Schwangerenberatung also „neutral und ergebnisoffen“ sein, wie das Finanzdepartement es in seiner Ablehnung geschrieben hatte? Der Jurist und Experte für öffentliches Recht, Artur Terekhov, bezeichnet diese Argumentation auf Corrigenda-Nachfrage als „unhaltbar“. Dies umso mehr, „wenn man sich vor Augen führt, dass diverse Umweltschutzorganisationen ebenso wenig politisch und konfessionell neutral sind. Jedenfalls wenn materielle Hilfe gegenüber schwangeren Frauen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation einen wesentlichen Teil des Zwecks ausmachen sollte, dürfte eine Anerkennung als gemeinnützige juristische Person kaum ernsthaft verweigert werden.“

In einem anderen Punkt pflichtet der Jurist der St. Gallener Behörde jedoch bei: Dem Vorwurf der politischen Tätigkeit. Da 1000plus Schweiz auf seiner Website die Tätigkeiten auch in Deutschland und Österreich in einem Zug nenne und darüber hinaus öffentlichkeitswirksam eine Kampagne zum Aufbau eines Netzwerks für eine „Kultur des Lebens“ genannt würden, sei eine Petition in Verbindung damit „offensichtlich und indiskutabel eine politische Aktivität“. Aus diesem Grund würden andere Pro-Life-Akteure in dieser Branche ihre Tätigkeiten aufteilen. 1000plus hatte in den vergangenen Jahren zwei Petitionen an den Deutschen Bundestag mit den Titeln „Keine Abtreibung bis zur Geburt“ und „Hilfe statt Abtreibung“ mit insgesamt rund 80.000 Unterschriften gestartet. 

Jurist Artur Terekhov

Andere Organisationen sind politisch aktiv und dennoch als gemeinnützig anerkannt

Rechtsanwalt Daniel Albietz

Es drängt sich der Verdacht auf, dass es sich bei der Entscheidung des Finanzdepartements St. Gallen um eine Ermessensüberschreitung und eine falsche Rechtsanwendung handelt. Zu diesem Schluss kommt auch Rechtsanwalt Daniel Albietz, der unter anderem im öffentlichen und im Verwaltungsrecht tätig ist. Er sagt auf Anfrage von Corrigenda

„Der Entscheid klingt nach einer geänderten Verwaltungspraxis. Solche Praxis hängt oft davon ab, welche Werthaltung die mit dem Entscheid befasste Person vertritt, und scheint mir vorliegend nicht richtig zu sein: Es gibt sowohl im Kanton St. Gallen wie auch in anderen Kantonen Lebensrechtsorganisationen, Beratungsstellen und Hilfswerke für Frauen im Schwangerschaftskonflikt, die als gemeinnützig anerkannt sind. Neu ist vorliegend insbesondere die Hypothese, dass eine Organisation nur dann gemeinnützig sein soll, wenn die von ihr angebotene Beratung ergebnisoffen sei. Diese Auffassung wirkt beliebig und seltsam und ist – soweit mir bekannt – in der Schweiz ohne Präjudiz.

Und weiter: 

„Sie missachtet insbesondere den Umstand, dass der Schwangerschaftsabbruch nach schweizerischem Recht unverändert ein Straftatbestand ist und nur in den durch das Strafgesetzbuch genannten Fällen straflos bleibt. Ferner sieht das „Bundesgesetz über die Schwangerschaftsberatungsstellen“ vor, dass die Beratungsstellen unentgeltlich sein müssen und dass Frauen nebst anderem – wörtlich – über die privaten und öffentlichen Hilfen zu orientieren sind, auf die sie bei Fortsetzung der Schwangerschaft zählen können. Leistet eine Organisation zusätzlich Finanz- und Sachhilfe, ist nicht einzusehen, was an dieser Tätigkeit nicht gemeinnützig im Rechtssinne sein soll.

Das Finanzdepartement nennt auf Corrigenda-Anfrage folgende Kriterien, damit eine Organisation als gemeinnützig eingestuft werde:

  • Es muss sich um eine juristische Person handeln.
  • Der Zweck muss im Allgemeininteresse liegen.
  • Es muss Uneigennützigkeit gegeben sein.
  • Gewinn und Kapital müssen ausschließlich und unwiderruflich dem gemeinnützigen Zweck dienen.
  • Dieser muss nicht nur aus den Statuten, sondern auch durch ein tatsächliches Tätigwerden gegeben sein. 

Schäppi von 1000plus Schweiz sagt, man erfülle all diese Kriterien. „Die Beratung ist zu 100 Prozent kostenlos und erfolgt ohne jegliche Gegenleistung. Sie steht jeder Frau offen – unabhängig von Herkunft, Alter, Religion, Kultur, sozialer Schicht, Einkommen und Familienstand. Die Unterstützung, die Schwangeren in Not hilft, eine lebensbejahende Entscheidung zu treffen, dient dem Allgemeinwohl der Schweizer Bevölkerung.“

„Jede Schwangere in Not soll die Möglichkeit haben, Hilfe zu finden“

Kafkas Protagonist Josef K. gibt sich am Ende seinem Schicksal hin. Als er von zwei Männern zur Hinrichtung abgeführt wird, keimt für einen Moment zarter Widerstandswille auf, ehe dieser verfliegt und Josef K. „wie ein Hund“ erstochen wird. 1000plus Schweiz will sich der Bürokratie nicht ergeben. 

Schäppi formuliert es so: „Ich träume davon, dass jede Schwangere in Not auf der Welt die Möglichkeit hat, Information, Beratung und Hilfe zu finden; dass viele Frauen mit Hilfe unserer digitalen Beratungsplattform profemina.org eine Alternative zur Abtreibung für sich entdecken – und sich dann in Freiheit für das Kind unter ihrem Herzen entscheiden können. Ich wünsche mir eine Schweiz, in der sich immer mehr Frauen für das Leben entscheiden und die Kultur des Lebens wieder aufblüht.“

Für diesen Traum kämpfen er und sein Team weiter. Auch gegen eine absurde, lebensfeindliche Bürokratie. 

 

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Kommentare

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Kommentar
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Cornelia Hegner
Vor 2 Monate

Super, einfach richtig wir müssen FÜR DAS LEBEN DER UNGEBORENEN und für die Mütter , die in Not sind da sei

2
Andreas Graf
Vor 2 Monate

Das Hauptproblem dürften die immer weniger werdenden praktizierende Katholiken und die damit einhergehende Verflachung des menschlichen Gewissens sein. Dem entsprechend wird das Recht gebeugt. Wer von der Wahrheit überzeugt ist, wird weiterhin dafür einstehen, auch wenn's Gegenwind gibt. Die geistliche Not im Weinberg des Herrn ist groß. Der Arbeiter sind wenige. Ein Christ ergibt sich nicht wie der Protagonist Josef K. einfach so seinem Schicksal. Wir ergeben uns nicht.

1
Pauli
Vor 1 Monat 4 Wochen

Die schweizerische Rechtsordnung gilt weltweit als außerordentlich zuverlässig. Dieser Fall ist umso mehr besorgniserregend, als dass politische Willkür Einzug in die Rechtsordnung erfährt. Man kann nur hoffen, dass dieses behördliche Versagen auf dem Rechtsweg geheilt werden kann.

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Andreas Graf
Vor 2 Monate

Das Hauptproblem dürften die immer weniger werdenden praktizierende Katholiken und die damit einhergehende Verflachung des menschlichen Gewissens sein. Dem entsprechend wird das Recht gebeugt. Wer von der Wahrheit überzeugt ist, wird weiterhin dafür einstehen, auch wenn's Gegenwind gibt. Die geistliche Not im Weinberg des Herrn ist groß. Der Arbeiter sind wenige. Ein Christ ergibt sich nicht wie der Protagonist Josef K. einfach so seinem Schicksal. Wir ergeben uns nicht.

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Cornelia Hegner
Vor 2 Monate

Super, einfach richtig wir müssen FÜR DAS LEBEN DER UNGEBORENEN und für die Mütter , die in Not sind da sei