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"Verfassungswandel" findet immer wieder statt. In den 1950ern war das Gericht der Auffassung, männliche Homosexualität sei widernatürlich und müsse deshalb bestraft werden. Heute wird das anders gesehen. Bis zuletzt war das Gericht der Auffassung, eine Ehe bestehe aus Frau und Mann. Jetzt wird das anders gesehen. Wenn es um Fragen des Lebens geht, dürfte die Latte allerdings noch etwas höher liegen. 

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