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Jedes hier aufgeführte Argument ließe sich ins Gegenteil formulieren. Was hier wieder (!) verschwiegen wird, ist, dass das Vorhaben die Neuregelung in einem Einzelgesetz plant, nur eben außerhalb des Strafgesetzbuchs. Das Argument, nur eine einzige Frau sei verurteilt worden, spricht doch genau dafür,  § 218 aus dem Strafgesetzbuch zu nehmen. Denn besagte 1,5 Mio Frauen werden kriminalisiert, nur nicht bestraft. Eine Straftat bleibt es trotzdem! Und allein durch die Tatsache, dass es eine strafrechtliche Regelung gibt, gibt es viel zu wenig Aus-und Fortbildung für Ärzt*innen. Ungewollt Schwangere müssen teilweise hunderte Kilometer fahren, um zu einem Arzt zu kommen, der den Eingriff durchführt. Und werden auf dem Weg dorthin auch noch durch Gehsteigbelästigung behindert und beleidigt. Einige können sich das nicht leisten, begeben sich in zwielichtige Schulden oder Kurpfuscherhände2024 in Deutschland. Würden Männer den Nachwuchs austragen, gäbe es die Pille danach 7/24 im Kiosk und die Abtreibung beim Hausarzt. Schluss mit der Heuchelei! Kein Uterus, kein Stimmrecht! 

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