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Angenommen, Kirche und Staat trennen sich, ist dann der Bischof wirklich ganz frei als Hirte tätig zu sein? Das wäre kirchenhistorisch eine Neuheit. Und wer darf sich nach der Trennung einen Freund und Berater des Bischofs nennen?
Oder treten nach der Trennung von Kirche und Staat neue 'Oligarchen' hervor, die den Bischof anweisen, ihren Interessen zu dienen? Wie bisher?
 

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