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Lieber Michael, Gesellschaft sind wir alle. Der Begriff ist damit umfassender als Volk, da zu ihm auch jene gehören, die nur zeitweise aus familiären, beruflichen oder Ausbildungsgründen hier leben. Für das Thema dieses Textes – die leistungsgemeinschaftliche Ordnung – ist damit die Gesellschaft der relevante Begriff, denn jeder, der in Deutschland arbeitet und somit Teil der Gesellschaft ist, gehört damit ipso facto auch zu einer Leistungsgemeinschaft, unabhängig von seiner Volkszugehörigkeit, und ist dazu aufgerufen, zum Gemeinwohl beizutragen, wie auch das Gemeinwohl ihr Wohl miteinschließt und nicht nur jenes des Volkes. Gesellschaft ist die Summe der Gemeinschaften eines Landes, und in unserer Welt und Zeit ist das Volk nur eine, wenn auch sicher die größte dieser Gemeinschaften, die aber, wie gesehen, für die Frage der leistungsgemeinschaftlichen Ordnung nicht relevant ist und daher auch keinen Eingang in den Text gefunden hat. Heinrich Hellwege kenne ich noch nicht.

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