Das das sogenannte Gesetz gegen "Gehsteigbelästigung" NICHT "evident verfassungswidrig" sei, wie Professor Patzelt meint, kann man auch anders sehen:
Zum einen ist es höchst fragwürdig, ob der Bund überhaupt legislativ zuständig ist. Zum anderen wird im erheblicher und mit.E. unverhältnismäßiger Weise (100-Meter-Bannmeile) in die Demonstrations- und Meinungsfreiheit eingegriffen, während der Tatbestand recht vage und unscharf definiert ist. Im Zweifel dürfte es verboten sein, die Leitsätze, die das Bundesverfassungsgericht zum Schwangerschaftsabbruch aufgestellt hat, auf ein Plakat zu schreiben oder laut vorzulesen, was die Absurdität des Gesetzes zeigt!
Das das sogenannte Gesetz gegen "Gehsteigbelästigung" NICHT "evident verfassungswidrig" sei, wie Professor Patzelt meint, kann man auch anders sehen:
Zum einen ist es höchst fragwürdig, ob der Bund überhaupt legislativ zuständig ist. Zum anderen wird im erheblicher und mit.E. unverhältnismäßiger Weise (100-Meter-Bannmeile) in die Demonstrations- und Meinungsfreiheit eingegriffen, während der Tatbestand recht vage und unscharf definiert ist. Im Zweifel dürfte es verboten sein, die Leitsätze, die das Bundesverfassungsgericht zum Schwangerschaftsabbruch aufgestellt hat, auf ein Plakat zu schreiben oder laut vorzulesen, was die Absurdität des Gesetzes zeigt!