Kurios mutet es an, dass Bundeskanzler Olaf Scholz nach dem Scheitern der Regierungskoalition die Vertrauensfrage im Januar stellen will. Damit könnte die nun bestehende Minderheitenregierung geschäftsführend noch mutmaßlich bis April oder Mai im Amt sein, denn es steht dahin, wie lange eine Regierungsbildung nach der nächsten Bundestagswahl dauert. Gegenwärtig scheint Bundeskanzler Scholz auf nicht auszuschließende Mehrheiten zu vertrauen, zumindest bis Mitte Januar, dann aber offenbar nicht mehr (denn sonst könnte die Minderheitenregierung ja auch bis zum Ende der Legislaturperiode im Amt bleiben).
Mit der Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes kann sich der Bundeskanzler vergewissern, ob seine Politik vom Bundestag unterstützt wird, er also noch die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten hat. Die Vertrauensfrage kann auch mit einer Sachfrage, insbesondere der Entscheidung über einen Gesetzentwurf, verbunden werden. Darüber denken der Kanzler und die rot-grüne Bundesregierung offenbar nicht nach. Oder doch?
Mancher Bürger, der im nächsten Jahr - welche Partei auch immer - wählen wird, wird sich fragen, warum der amtierende Bundeskanzler sich in der gegenwärtigen Situation, und dies jenseits aller wahltaktischen Gründe, nicht vergewissern möchte, ob seine Politik im Deutschen Bundestag, das einzige Verfassungsorgan des Bundes, das unmittelbar vom Volk, den deutschen Staatsbürgern, gewählt wurde, noch eine Mehrheit hat.
Der verfassungsgemäße und vernünftige Weg ist die Vertrauensfrage, und dass die Oppositionsparteien die wie auch immer motivierte Verzögerung nicht begreifen, ist nur zu verständlich.
Kurios mutet es an, dass Bundeskanzler Olaf Scholz nach dem Scheitern der Regierungskoalition die Vertrauensfrage im Januar stellen will. Damit könnte die nun bestehende Minderheitenregierung geschäftsführend noch mutmaßlich bis April oder Mai im Amt sein, denn es steht dahin, wie lange eine Regierungsbildung nach der nächsten Bundestagswahl dauert. Gegenwärtig scheint Bundeskanzler Scholz auf nicht auszuschließende Mehrheiten zu vertrauen, zumindest bis Mitte Januar, dann aber offenbar nicht mehr (denn sonst könnte die Minderheitenregierung ja auch bis zum Ende der Legislaturperiode im Amt bleiben).
Mit der Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes kann sich der Bundeskanzler vergewissern, ob seine Politik vom Bundestag unterstützt wird, er also noch die Zustimmung der Mehrheit der Abgeordneten hat. Die Vertrauensfrage kann auch mit einer Sachfrage, insbesondere der Entscheidung über einen Gesetzentwurf, verbunden werden. Darüber denken der Kanzler und die rot-grüne Bundesregierung offenbar nicht nach. Oder doch?
Mancher Bürger, der im nächsten Jahr - welche Partei auch immer - wählen wird, wird sich fragen, warum der amtierende Bundeskanzler sich in der gegenwärtigen Situation, und dies jenseits aller wahltaktischen Gründe, nicht vergewissern möchte, ob seine Politik im Deutschen Bundestag, das einzige Verfassungsorgan des Bundes, das unmittelbar vom Volk, den deutschen Staatsbürgern, gewählt wurde, noch eine Mehrheit hat.
Der verfassungsgemäße und vernünftige Weg ist die Vertrauensfrage, und dass die Oppositionsparteien die wie auch immer motivierte Verzögerung nicht begreifen, ist nur zu verständlich.