Es gibt einen Zusammenhang zwischen Verhütung und Abtreibung, vor allem deshalb, weil Verhütung zu dem Irrtum veranlasst, es gebe „sichere Sexualität“. Zum Thema ob Verhütung erlaubt ist, ist das Naturrecht klar. Das ist keine Frage der religiösen Zugehörigkeit oder der persönlichen Überzeugung, schlicht eine naturrechtliche Feststellung. Entsprechend lautet die Argumentation dazu bei Pius XI. in „Casti connubii“ (1930): „Aber es gibt keinen auch noch so schwerwiegenden Grund, der etwas innerlich Naturwidriges zu etwas Naturgemäßem und sittlich Gutem machen könnte. Da nun aber der eheliche Akt seiner Natur nach zur Weckung neuen Lebens bestimmt ist, so handeln jene, die ihn bei seinem Vollzug absichtlich seiner natürlichen Kraft berauben, naturwidrig und tun etwas Schimpfliches und innerlich Unsittliches.“
Es gibt einen Zusammenhang zwischen Verhütung und Abtreibung, vor allem deshalb, weil Verhütung zu dem Irrtum veranlasst, es gebe „sichere Sexualität“. Zum Thema ob Verhütung erlaubt ist, ist das Naturrecht klar. Das ist keine Frage der religiösen Zugehörigkeit oder der persönlichen Überzeugung, schlicht eine naturrechtliche Feststellung. Entsprechend lautet die Argumentation dazu bei Pius XI. in „Casti connubii“ (1930): „Aber es gibt keinen auch noch so schwerwiegenden Grund, der etwas innerlich Naturwidriges zu etwas Naturgemäßem und sittlich Gutem machen könnte. Da nun aber der eheliche Akt seiner Natur nach zur Weckung neuen Lebens bestimmt ist, so handeln jene, die ihn bei seinem Vollzug absichtlich seiner natürlichen Kraft berauben, naturwidrig und tun etwas Schimpfliches und innerlich Unsittliches.“