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Danke für Ihren Kommentar, auch für Ihre kritischen Überlegungen, auf die ich gern antworten möchte.

Was die Frage des Krieges überhaupt betrifft, so bewegen mich stets die Worte von Papst Pius XII., der am 24. August 1939 in einer Radioansprache sagte: "Nichts ist mit dem Frieden verloren, aber alles kann mit dem Krieg verloren sein."

Im Weiteren ein Auszug aus dem Katechismus der römisch-katholischen Kirche zum Krieg:

"2309 Die Bedingungen, unter denen es einem Volk gestattet ist, sich in Notwehr militärisch zu verteidigen, sind genau einzuhalten. Eine solche Entscheidung ist so schwerwiegend, dass sie nur unter den folgenden strengen Bedingungen, die gleichzeitig gegeben sein müssen, sittlich vertretbar ist:

- Der Schaden, der der Nation oder der Völkergemeinschaft durch den Angreifer zugefügt wird, muss sicher feststehen, schwerwiegend und von Dauer sein.

- Alle anderen Mittel, dem Schaden ein Ende zu machen, müssen sich als undurchführbar oder wirkungslos erwiesen haben.

- Es muss ernsthafte Aussicht auf Erfolg bestehen.

- Der Gebrauch von Waffen darf nicht Schäden und Wirren mit sich bringen, die schlimmer sind als das zu beseitigende Übel. Beim Urteil darüber, ob diese Bedingung erfüllt ist, ist sorgfältig auf die gewaltige Zerstörungskraft der modernen Waffen zu achten.

Dies sind die herkömmlichen Elemente, die in der sogenannten Lehre vom „gerechten Krieg" angeführt werden.

Die Beurteilung, ob alle diese Voraussetzungen für die sittliche Erlaubtheit eines Verteidigungskrieges vorliegen, kommt dem klugen Ermessen derer zu, die mit der Wahrung des Gemeinwohls betraut sind.

2310 Die staatlichen Behörden haben in diesem Fall das Recht und die Pflicht, den Bürgern die zur nationalen Verteidigung notwendigen Verpflichtungen aufzuerlegen.

Diejenigen, die sich als Militärangehörige in den Dienst ihres Vaterlandes stellen, verteidigen die Sicherheit und Freiheit der Völker. Wenn sie ihre Aufgabe richtig erfüllen, tragen sie zum Gemeinwohl der Nation und zur Erhaltung des Friedens bei [Vgl. GS 79,5.].

2311 Die staatlichen Behörden sollen sich in angemessener Weise um jene kümmern, die aus Gewissensgründen den Waffengebrauch verweigern. Diese bleiben verpflichtet, der Gemeinschaft in anderer Form zu dienen [Vgl. GS 79,3].

2312 Die Kirche und die menschliche Vernunft erklären, dass das sittliche Gesetz während bewaffneter Konflikte in Geltung bleibt. Es „wird nicht deshalb, weil ein Krieg unglücklicherweise ausgebrochen ist, damit nun jedes Kampfmittel zwischen den gegnerischen Parteien erlaubt" (GS 79,4).

2313 Die Zivilbevölkerung, die verwundeten Soldaten und die Kriegsgefangenen sind zu achten und mit Menschlichkeit zu behandeln."

Zudem möchte ich auf ein Interview mit Peter Scholl-Latour verweisen, in dem er sich 2014 nach der Annexion der Krim äußert. Auf die Frage des Interviewers, ob Russland (unter Putin) nach der Besetzung der Krim weitere Gebiete der Ukraine u. a. angreifen würde, antwortet er nicht.

https://www.youtube.com/watch?v=wzIYpqVKzmQ

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Darüber hinaus noch der Link zu einem Artikel aus dem Jahr 2019, der vielleicht auch lesenswert sein mag in diesem Zusammenhang:

https://www.welt.de/politik/ausland/article192279745/Ukraine-Wahl-Wladi…

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