Daß heutzutage die Haltung zu Ehebruch, Scheidung und Wiederheirat eine andere sein kann, dürfte auch der Tatsache geschuldet sein, daß die Unerbittlichkeit der kirchlischen Strafen, etwa bei Scheidung Menschen und ihre Existenz zerstört hat. Dabei stellt sich aber die Frage, ob die Kirche berechtigt ist, sich anzumaßen, diese Strafen vor dem Jüngsten Gericht und für Gott ausprechen zu dürfen.
Daß heutzutage die Haltung zu Ehebruch, Scheidung und Wiederheirat eine andere sein kann, dürfte auch der Tatsache geschuldet sein, daß die Unerbittlichkeit der kirchlischen Strafen, etwa bei Scheidung Menschen und ihre Existenz zerstört hat. Dabei stellt sich aber die Frage, ob die Kirche berechtigt ist, sich anzumaßen, diese Strafen vor dem Jüngsten Gericht und für Gott ausprechen zu dürfen.