Besser nach, als auf Ratzinger/Bertone 2002 hinzuweisen hinsichtlich der legitimen politischen Pluralität auch unter Katholiken, sind die Aussagen der Pastoralkonstitution Gaudium et spes des II. Vatikanums Nr. 43. Voraussetzung dafür ist wiederum stets die Wahrung der
„Grundrechte der menschlichen Person“ und der freie Einsatz für „das Heil der Seelen“ (GS 76: Zu Kirche und Politik).
Besser nach, als auf Ratzinger/Bertone 2002 hinzuweisen hinsichtlich der legitimen politischen Pluralität auch unter Katholiken, sind die Aussagen der Pastoralkonstitution Gaudium et spes des II. Vatikanums Nr. 43. Voraussetzung dafür ist wiederum stets die Wahrung der
„Grundrechte der menschlichen Person“ und der freie Einsatz für „das Heil der Seelen“ (GS 76: Zu Kirche und Politik).