Der Beschluss fußt nicht auf der Grundlage des Verfassungsschutzes, soweit ich das verstanden habe. Im Fall eines Rechtsstreites oder auch nur das Vorweisen des Gesetzes im Verfassungsschutz dürfte genügen.
Aber, ja, solange nur alte betende Menschen dort stehen, hat die Regierung leichtes Spiel.
Der Beschluss fußt nicht auf der Grundlage des Verfassungsschutzes, soweit ich das verstanden habe. Im Fall eines Rechtsstreites oder auch nur das Vorweisen des Gesetzes im Verfassungsschutz dürfte genügen.
Aber, ja, solange nur alte betende Menschen dort stehen, hat die Regierung leichtes Spiel.