Linke Doppelmoral aufgedeckt: Besuch von der Polizei
Der nachstehende Beitrag erzählt die Erlebnisse eines X-Nutzers, dessen Name der Redaktion bekannt ist. Aufgezeichnet wurde sie von Lukas Steinwandter. Der Mann möchte nicht mit Namen in den Medien auftreten. Wir respektieren das angesichts der möglichen Folgen auf sein privates und berufliches Leben.
Stellen Sie sich vor, Sie werden um 6.30 Uhr von Ihrer Türklingel aus dem Schlaf gerissen. Sie halten das zunächst für ein Versehen oder einen Klingelstreich, stehen dann aber doch auf. Durch den Türspion erkennen Sie nichts, also öffnen Sie die Tür. Vor Ihnen stehen vier Polizisten mit einem Durchsuchungsbeschluss. Ungläubig starren Sie die Beamten an und erfragen, worum es denn gehe.
Ihnen wird erläutert, Sie seien des Verwendens der Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (§ 86a StGB) verdächtig. Konkret gehe es um zwei Einträge im sozialen Netzwerk X (vormals Twitter) aus dem Oktober 2023.
Das möchte wohl niemand erleben. Genau das ist jedoch mir passiert.
Die Polizisten eröffneten mir die Möglichkeit einer Beschuldigtenvernehmung vor Ort, damit von einer Durchsuchung abgesehen werde. Ich willigte ein. Der Durchsuchungsbeschluss ist dessen ungeachtet offenkundig unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Entscheidend hierfür ist, dass ungeklärt ist, was die Strafverfolgungsbehörden im Wege einer Durchsuchung überhaupt auffinden wollten (das Beweismaterial existiert ausschließlich in digitaler Form), ferner gibt es keinen Anhaltspunkt dafür, dass ich einer einfachen Vorladung keine Folge geleistet hätte.
Das heuchlerische Gebaren des deutschen „Free Palestine“-Lagers
Was war passiert? Ich habe unmittelbar nach dem brutalen Angriff der Hamas auf Israel Anfang Oktober 2023, bei dem rund 1.200 Menschen ermordet und hunderte Zivilisten als Geiseln genommen worden sind, zwei Memes auf X geteilt. Ich wollte die linke Doppelmoral beim Thema Antisemitismus anprangern. In beiden Bildchen befand sich ein Hakenkreuz, im zweiten Bild jedoch nur in Gestalt einer fotografischen Originalaufnahme einer kopftuchtragenden, dunkelhäutigen Muslima, die bei einer Demonstration gegen Israel Mitte Oktober in New York City ein solches Hakenkreuz-Bild stolz in die Kamera hielt.
Ich habe beide Memes nicht einmal selbst erstellt, sondern nur geteilt, es handelte sich also lediglich um Reposts. Die Polizei Berlin hat gegen einen der Ersteller inzwischen ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eröffnet.
Nach dem koordinierten Terrorangriff auf Israel konnte man keinerlei Reaktion aus dem Lager der hiesigen Palästina-Unterstützer vernehmen. Unter der Hand wurde die Aktion wohl gar mit dem Verweis auf angebliche „Kolonialverbrechen“ des jüdischen Staates gerechtfertigt. Als aber die israelischen Verteidigungsstreitkräfte (IDF) zum legitimen Gegenschlag ansetzten und ihren Einmarsch in den von der islamischen Terrororganisation Hamas kontrollierten Gazastreifen begannen, war wie so oft bei Gegenschlägen die Empörung und Verurteilung schlagartig laut. „From the river to the sea, Palestine will be free“, „Scheiß Juden“ oder „Kindermörder Israel“ sind nur einige der Parolen, die bei solchen Gelegenheiten skandiert werden.
Der inkonsequente Umgang mit Antisemitismus
Exponenten des linken Mainstreams wiederum gerieren sich typischerweise als entschlossene Kämpfer gegen Antisemitismus. „Nie wieder“ gehört fest zum Repertoire des linken Gegenwartsdiskurses. Was aber wird aus einem solchen Grundsatz, wenn man ihn nur selektiv in die Tat umsetzt? Geht es um Antisemitismus seitens stereotyper, glatzköpfiger Neonazis mit Springerstiefeln und Bomberjacken, werden Linke in einer atemberaubenden Geschwindigkeit auf den Plan gerufen. Nahezu jeder namhafte Politiker stimmt in den republikweit zu vernehmenden Chor aus Fassungslosigkeit, Empörung und Verurteilung ein, es gibt Demonstrationen „gegen Rechts“.
Ebenso eifrig werden regelmäßig Äußerungen unliebsamer Politiker nach vermeintlich antisemitischen Motiven durchforstet und im politischen Diskurs waffentauglich gemacht. Die monatelange Debatte um das antisemitische Flugblatt des Hubert Aiwangers – sei es nun tatsächlich von ihm verfasst worden oder nicht – demonstriert dies eindrücklich. Wer allen Ernstes davon ausgeht, die größte Gefahr für Juden in Deutschland ginge heutzutage von mehr als 30 Jahre alten Flugblättern aus, lebt schlicht nicht in der Realität.
Umso zynischer werden derart verquere Problemdiagnosen, wenn man sich vor Augen führt, dass in Deutschland jüdische Menschen von migrantischen Tätern verprügelt werden, weil sie sich in der Öffentlichkeit mit einer Kippa zeigen, antiisraelische und antisemitische Parolen an Schulen in Berliner Brennpunktbezirken zum „guten Ton“ gehören oder ein jüdischer Student an der Freien Universität Berlin von einem Palästina-Anhänger attackiert und übel zugerichtet wird.
„Nie wieder“ als modisches Accessoire des linken Salons
Kurzum: Die Ablehnung von Antisemitismus ist in bedeutsamen Teilen des linken Spektrums keine ehrliche, ethisch-moralisch begründete Geisteshaltung, sondern einzig ein Instrument der Debattenführung, das vor allem zur Diskreditierung politischer Gegner eingesetzt wird. Wenig überraschend ist also, dass das Verhältnis des linken Salons zur Judenfeindlichkeit für den äußeren Beobachter ausgesprochen inkonsequent ist.
Im linksbourgeoisen Diskurs gelten Moslems als Opfer von Marginalisierung und Diskriminierung durch die „rassistische Mehrheitsgesellschaft“. Es gehöre sich nicht, die „Unterdrückten“ für ihre Geisteshaltung zu kritisieren, heißt es. Schließlich liefe man Gefahr, diese konstruierte wie schematische Einteilung der Welt in „Unterdrückte“ und „Unterdrücker“ als das zu entlarven, was es ist: reine Fiktion.
Mit anderen Worten: Das Problem eines unbestritten existierenden islamischen Antisemitismus existiert in der linken Gedankenwelt schlicht nicht. Es kann nicht sein, was nicht sein darf. Angereichert wird dieser toxische Ideologiecocktail im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt vor allem im universitären Raum mit der postkolonialen Unterdrückungsfolklore der „Critical Social Justice“-Bewegung der Gegenwart.
Neulinke Narrative wie dieses werden von den vermeintlichen „Opfern“ dankbar angenommen und nur zu gern ausgenutzt. „Nie wieder“ ist für das linke Spektrum keine genuine Handlungsmaxime, keine ernsthafte Lehre aus der deutschen Vergangenheit, sondern schlicht ein politisches Modeaccessoire, das allenfalls für einstudierte Reden zum Gedenktag der Reichspogromnacht hervorgekramt oder im Einklang mit Medien, „N“GOs und grünlinks-großstädtischem Elfenbeinturm auf Demonstrationen gegen die AfD beschworen wird.
Ähnlich verhält es sich mit dem Interesse Deutschlands an der Sicherheit des jüdischen Staates. Vertreter der hohen Politik entdecken dieses Motiv zu gegebenem Anlass immer wieder als willkommene Trope für floskelhafte Ansprachen. Folgen dem aber keine Taten, ist die „Staatsräson“ nur eine bedeutungslose Leerformel, ein selbstgefälliges Lippenbekenntnis.
Wenn der Einsatz gegen Judenfeindlichkeit diskriminiert wird
Zurück zum Tatvorwurf: Gewiss ist das Verbreiten von Hakenkreuzen nach deutschem Strafrecht strafbar (§ 86a StGB). Das dürfte den meisten Diskursteilnehmern bewusst sein. Der Straftatbestand gilt jedoch nicht uneingeschränkt: Nach § 86a Abs. 3 StGB ist die Ausnahmeklausel des § 86 Abs. 4 StGB auch auf das Verwenden der Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen anwendbar.
Hiernach macht sich nicht strafbar, wer die Verwendung des Symbols der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient. Dies ist in gleich mehrfacher Hinsicht erfüllt, auch wenn im Durchsuchungsbeschluss davon die Rede ist, dass „eine deutliche inhaltliche Distanzierung von der Bedeutung der Symbole“ nicht erkennbar sei.
Beide Gegenstände des Tatvorwurfs verfolgen das Ziel, Doppelmoral im Umgang mit Antisemitismus aufzuzeigen und anzuprangern. Es geht gerade darum, in diesem Sinne staatsbürgerliche Aufklärung zu betreiben.
Ferner fällt die Darstellung in den Topos der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen: Überspitzte Vergleiche sollen auf die gegenwärtig vielfach praktizierte Verharmlosung islamischen bzw. postkolonial-linken Antisemitismus aufmerksam machen und dergestalt das Bewusstsein für die Gefahren einer solchen Relativierungspraxis schärfen.
Im Falle des zweiten Memes handelt es sich letztlich jedenfalls um mittelbare Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens: Das Foto der Muslima ist schließlich echt und im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Darstellung entstanden. Das Erstellen von Memes lässt sich nicht zuletzt unschwer als politische Kunstform verstehen, die Elemente von Meinungsäußerungs- (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 GG) und Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) kombiniert.
Die Formulierung ist überdies nicht abschließend („oder ähnlichen Zwecken“), sodass neben den bereits erfüllten Ausnahmetatbeständen eine verfassungskonforme Auslegung der Norm mit Blick auf die beiden eingangs erwähnten Grundrechtspositionen in Betracht kommt. Die verfassungskonforme Auslegung einfachrechtlicher Bestimmungen findet ihre Grenze im Wortlaut einer Vorschrift und im zugehörigen Willen des Gesetzgebers. Der Wortlaut des § 86 Abs. 4 StGB ist offen und enthält sogar einen Auffangtatbestand, der sich für eine solche Interpretation fruchtbar machen lässt.
Zwar mögen die Motive des Gesetzgebers von dem Ziel bestimmt worden sein, derartige Symbole aus der politischen Diskussion herauszuhalten. Nichtsdestoweniger mag es wohl kaum dem gesetzgeberischen Anliegen entsprechen, den Einsatz gegen Antisemitismus im digitalen Raum solcherart gewissermaßen zu kriminalisieren. Eine verfassungskonforme Auslegung der Norm ist demnach ebenso naheliegend. All das zeigt: Der Tatbestand ist vorliegend nicht erfüllt.
Skurrilitäten des deutschen Justizapparates
Die Tatsache, dass der Durchsuchungsbeschluss voller Tippfehler war, lässt wohl erahnen, welch oberflächliche Auseinandersetzung mit der Bedeutung der Darstellung stattgefunden hat. Der ausgesprochen grundrechtsinvasiven und bisweilen diskriminierenden Wirkung des Vorgangs wird das mitnichten gerecht. Der Beschluss steht völlig außer Verhältnis zur Schwere des Tatvorwurfs und erfolgte augenscheinlich ohne jede Rücksicht auf die Eigenheiten des konkreten Falls.
Besondere stigmatisierende Wirkung entfaltet jedoch der mit dem Ermittlungsverfahren mitschwingende Vorwurf einer irgendwie gearteten Billigung von Antisemitismus oder gar der nationalsozialistischen Weltanschauung. Dies umso mehr, als dass ich mich seit langer Zeit in unterschiedlicher Form gegen Judenfeindlichkeit und für Israel engagiere.
Der Tatvorwurf ist letztlich unbegründet, der Durchsuchungsbeschluss unverhältnismäßig. Die Hintergründe bleiben im Verborgenen: Kein Gespür für die Funktionalität von Internetkultur oder doch subtile politische Motive? Letzteren Gedanken lässt nämlich eine Episode von ZDF-Entertainer Jan Böhmermann zu. Er verkleidete sich für seine Sendung als Adolf Hitler mit Hakenkreuzbinde. Doch gegen ihn wurde kein Strafverfahren eingeleitet, wie Nius recherchiert hat.
Solche Vorfälle demonstrieren die skurrile Prioritätensetzung der Justiz- und Ermittlungsbehörden: In diesem Staat herrscht ein gravierendes Vollzugsdefizit im Aufenthaltsrecht, das israelfeindliche Klientel kann auf Demonstrationen für Palästina nahezu ungestört antisemitische Parolen brüllen, die Taliban können problemlos einreisen und Vorträge in einer Moschee halten und die Strafverfolgungsbehörden werden der Gewalt- und insbesondere Messerkriminalität in den Städten kaum noch Herr.
Ein Staat, der seine begrenzten Ressourcen so einsetzt, gibt sich vollends der Lächerlichkeit preis.
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Wenn ich das hier nicht Schwarz auf Weiß lesen würde, würde ich das nicht glauben. Was kostete der Einsatz? Was kostet es an Zeit und Geld, nun möglicherweise anwaltlich dagegen vorzugehen? Absurdistan, wir grüßen dich.
In Deutschland geht Täterschutz vor Opferschutz.
Dazu hat die Psychologie ihren Teil beigetragen
Seit auf den jährlichen Al Quds Märschen - wohl mittlerweile nicht mehr genehmigt - ungeniert "Juden ins Gas" auf arabisch geschrien werden darf...und unsere Politiker es nicht für nötig befanden, das zu thematisieren, keine friedliebenden Muslime dagegen demonstrier(t)en - die werden wissen warum, und stillschweigend Zustimmung? - beschäftige ich mich zB nicht mehr mit dieser Bigotterie.
Politiker sind, i.d.R., Lügner.
Und tun alles für den Machterhalt und ihre Pfründe.
Es ist nichts von ihnen zu erwarten, und die deutsche Justiz ist Kaugummi.
Auch wenn hin und wieder tatsächlich aufgeklärt wird...und sogar an die Öffentlichkeit gelangt.
„verreitet zu haben“ und „einhakenkreuz“. Im Gericht gab’s wohl zuvor eindeutig ein Saufgelage.
Die Frage ist für mich auch: wozu muß man einen Laptop, PC, Handy etc beschlagnahmen wegen eines Tweets? Der wird ja wohl nicht auf dem Gerät gespeichert? Man _kann_ auf diesen Geräten gar keine Beweismittel im Sinne des Vorwurfs finden, weil die da eben nicht gespeichert werden.
Vielen Dank für diesen verstörenden Bericht. Er hilft, sich ein vollständig(er)es Bild von Deutschland zu machen - und von Doppelmoral kann man wohl reden!!!
In Deutschland geht Täterschutz vor Opferschutz.
Dazu hat die Psychologie ihren Teil beigetragen
Seit auf den jährlichen Al Quds Märschen - wohl mittlerweile nicht mehr genehmigt - ungeniert "Juden ins Gas" auf arabisch geschrien werden darf...und unsere Politiker es nicht für nötig befanden, das zu thematisieren, keine friedliebenden Muslime dagegen demonstrier(t)en - die werden wissen warum, und stillschweigend Zustimmung? - beschäftige ich mich zB nicht mehr mit dieser Bigotterie.
Politiker sind, i.d.R., Lügner.
Und tun alles für den Machterhalt und ihre Pfründe.
Es ist nichts von ihnen zu erwarten, und die deutsche Justiz ist Kaugummi.
Auch wenn hin und wieder tatsächlich aufgeklärt wird...und sogar an die Öffentlichkeit gelangt.
„verreitet zu haben“ und „einhakenkreuz“. Im Gericht gab’s wohl zuvor eindeutig ein Saufgelage.
Die Frage ist für mich auch: wozu muß man einen Laptop, PC, Handy etc beschlagnahmen wegen eines Tweets? Der wird ja wohl nicht auf dem Gerät gespeichert? Man _kann_ auf diesen Geräten gar keine Beweismittel im Sinne des Vorwurfs finden, weil die da eben nicht gespeichert werden.
Vielen Dank für diesen verstörenden Bericht. Er hilft, sich ein vollständig(er)es Bild von Deutschland zu machen - und von Doppelmoral kann man wohl reden!!!
Wenn ich das hier nicht Schwarz auf Weiß lesen würde, würde ich das nicht glauben. Was kostete der Einsatz? Was kostet es an Zeit und Geld, nun möglicherweise anwaltlich dagegen vorzugehen? Absurdistan, wir grüßen dich.