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Reflexionen über den Begriff Lebensqualität

Alles andere als harmlos

An der Wiege der abendländischen Philosophie dachten Sokrates, Platon und Aristoteles über das „gute Leben“ nach. Der Begriff war unauflösbar verbunden mit der Reflexion über Gerechtigkeit, Moral und Tugend. Im platonischen Werk „Der Staat“, einem Hauptwerk des antiken politisch-ethischen Denkens, legt Sokrates in der Auseinandersetzung mit den rhetorisch begabten Relativisten seiner Zeit dar, dass es in der Philosophie wesentlich um die Klärung der Frage gehe, auf welche Weise man leben solle.

Das einst erstrebte „gute Leben“ wird in der Postmoderne kaum noch mit charakterlicher Integrität und Moral verknüpft. Wenn von „gutem Leben“ gesprochen wird, so nicht mehr von einem moralischen Gut, sondern von Wellness. Die Philosophin und bekannte Medizin-Ethikerin Christiane Woopen (Köln) ordnete vor zehn Jahren auf einem Symposium das „gute Leben“ der philosophischen Vorgeschichte zu. Stattdessen verwendete sie den verführerisch, zugleich sachlich klingenden Begriff „Lebensqualität“. Wer wünschte sich nicht eine hohe Lebensqualität?

Doch dieser Begriff, der zeitgemäß wirkt, hat viele Dimensionen und Nuancen. So soll die „Lebensqualität“ als Maßstab der Unterscheidung dienen, etwa ob therapeutische Maßnahmen für schwer kranke Patienten ergriffen werden oder nicht. Mit sorgenvoller Miene, scheinbar mitfühlend, verwenden auch Ärzte im Gespräch über Therapiemöglichkeiten mitunter diesen Begriff: „Wir müssen auch darüber nachdenken, was das für die Lebensqualität bedeutet.“ Als Kriterien der Lebensqualität benannte Woopen etwa physische Gesundheit, psychische Gesundheit und den Grad der Mobilität.

Eine nahezu diabolische Frage ...

Eine nahezu diabolische Frage ergibt sich: Verfügt ein körperlich schwer behinderter Mensch, der motorisch eingeschränkt ist und sich nicht mehr selbstständig bewegen kann, multimorbid ist, an Inkontinenz leidet, Demenzsymptome zeigt und vielleicht sogar – auch dies ist ein sprechender Begriff – „austherapiert“ ist, über dieselbe Lebensqualität wie ein Mensch im gleichen Alter, der von all diesen Gebrechen frei ist? Beide Personen, idealtypisch gezeichnet, mögen uns vor Augen stehen. Vorstellbar ist, dass der schwerstkranke, „austherapierte“ Mensch zwar beständig leidet, sich aber über den Besuch der Enkelkinder freut, mitunter allein für sich altvertraute Lieder zu singen beginnt oder einfach nur aufrichtig bekennt: „Mir hat das Essen heute wieder so gut geschmeckt.“

Vorstellbar ist zugleich, dass die altersgleiche, gesunde Person höchst unzufrieden ist, vielleicht übellaunig über die Zeitläufte klagt und an allem, was sie sieht und erlebt, nichts Gutes mehr entdeckt. Wer sich solches vor Augen führt, entdeckt rasch die Grenzen des modernen philosophischen Nachdenkens über Begriffe wie Lebensqualität.

Christiane Woopen vertrat die Auffassung, dass bei medizinischen Entscheidungen die „Berücksichtigung der Lebensqualität“ eine „ethisch begründete Pflicht“ sei und zog als Fazit ihrer Überlegungen, dass der „Fokus auf Patientenwohl und Autonomie bei verantwortungsvollem Umgang mit Ressourcen des Solidarsystems“ liegen solle. Sie forderte analytisch eine „Optimierung der Patientenorientierung“ bei medizinischen Maßnahmen und die „Ermöglichung gesellschaftlicher Priorisierungsentscheidungen“.

... und noch eine weitere Frage könnte sich aufdrängen

Doch lässt sich Lebensqualität berechnen und statistisch erfassen? Kann und soll die Frage nach den Kosten berücksichtigt werden, um aufgrund „gesellschaftlicher Priorisierungsentscheidungen“ die Sinnhaftigkeit von „medizinischen Maßnahmen“ für einzelne Menschen in Frage zu stellen? Wird dann künftig – vielleicht auch mit einem vermeintlich mitfühlenden Blick auf die mangelnde Lebensqualität etwa von Schwerstkranken und deren Angehörige – für den assistierten Suizid, also für Euthanasie plädiert?

Bekanntlich setzte das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020 in einem aus der Perspektive des Lebensschutzes skandalösen Urteil fest, unter Einschluss des Begriffs Lebensqualität: „Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.“ Auch die geschäftsmäßige Suizidhilfe wird in diesem Zusammenhang als zulässig eingestuft.

Wenn nun – sobald eine gesetzliche Regelung hierfür beschlossen ist – scheinbar wohlwollende und verständnisvolle Zeitgenossen, ob Mediziner, Philosophen, Politiker oder Angehörige, einen schwerstkranken Menschen über Lebensqualität aufklären möchten und vielleicht von einer Person erzählen, die den assistierten Suizid gewählt hat, so könnte der Betroffene durchaus erwägen, ob er nicht zu einer Belastung für jedermann geworden ist – für all jene, die sich fürsorglich um ihn kümmern, für das Pflegepersonal, ja für die Gesellschaft überhaupt. Soll dieser Mensch in einem scheinbaren „Akt autonomer Selbstbestimmung“ den Tod wählen? Eine drängende Frage könnte entstehen: Ist ein solches Leben überhaupt noch lebenswert? Oder handelt es sich – mit Blick auf die „Lebensqualität“ und all ihre Kriterien – um ein Leben, das „nicht lebenswert“ geworden ist?

„Aktion T4“ : 300.000 Menschen systematisch ermordet

Wer nun eine Wendung wie „nicht lebenswert“ mit der Sprache und Ideologie der NS-Zeit assoziiert, liegt richtig. Zwischen 1939 und 1945 wurden etwa 300.000 Menschen, deren Leben als „nicht lebenswert“ galt, systematisch ermordet. Der Mord an Behinderten, physisch und psychisch Kranken, die nach Auffassung der NS-Machthaber ein „lebensunwertes Leben“ führten, wurde als „Gnadentod“, als Euthanasie bezeichnet. Die NS-Propaganda stigmatisierte kranke Menschen als „nutzlose Esser“.

Reiseziel Tod: Verlegung von Behinderten im Rahmen der Euthanasiemord-„Aktion T4“ aus dem zur Diakonissenanstalt Neuendettelsau gehörenden Wohnheim Schloss Bruckberg in staatliche Heil- und Pflegeanstalten, Frühling 1941

Nach den Protesten des Münsteraner Bischofs Clemens August Graf von Galen und dem steigenden Unmut in der Bevölkerung wurde die Vergasung zwar 1941 in etlichen „Heilanstalten“ eingestellt, aber der Mord an „lebensunwertem Leben“ fortgesetzt: „In zahlreichen Krankenhäusern und Heilanstalten in ganz Deutschland“, so die oben verlinkte Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages von Januar 2017, „wurden bis Kriegsende noch mindestens 100.000 Menschen vor allem durch systematische Mangelernährung, Injektionen und Überdosen von Medikamenten umgebracht.“

Die Todesspritze mit Kaliumchlorid-Lösung

Auch an die Spätabtreibung ist im Kontext des Nachdenkens über den Begriff Lebensqualität zu erinnern. Betroffen davon sind vor allem schwerbehinderte Babys im Mutterleib. In Deutschland werden nach der zwölften Schwangerschaftswoche zahlreiche Spätabtreibungen durchgeführt; darüber informiert die Schwangerschaftskonfliktberatungsorganisation „Profemina“, die von der auch Corrigenda verlegenden 1000plus-Profemina gGmbH finanziell unterstützt wird. Was ist eine Spätabtreibung? Die Geburt wird eingeleitet, sofern das Kind außerhalb des Mutterleibes nicht lebensfähig ist: „In diesem Fall stirbt das Kind in aller Regel während des Geburtsvorgangs.“ Wenn das Kind außerhalb des Mutterleibes bereits lebensfähig ist, erfolgt der Fetozid. Das heißt: „Dem Kind wird durch eine Spritze eine Kaliumchlorid-Lösung injiziert. Dadurch kommt es zum Herzstillstand und Tod. Danach wird die Geburt eingeleitet.“

Spätabtreibungen sind in Deutschland möglich aus medizinischen Gründen, die ein Arzt feststellen kann: „Der Fokus liegt dabei jedoch nicht auf der Gesundheit oder den gesundheitlichen Einschränkungen des Kindes. Allein eine (potenzielle) Gesundheitsgefährdung der schwangeren Frau ist maßgeblich. Damit ist eine schwerwiegende körperliche oder seelische Gefährdung gemeint. Somit gilt eine Behinderung des Kindes nach deutschem Gesetz nicht als Indikation für eine Spätabtreibung. In der Realität kommt es aber doch zu Spätabtreibungen, die de facto eine unmittelbare Folge der Behinderung des Ungeborenen sind.“

Aufgedeckt wird hiermit eine Grauzone: Die Geburt eines Kindes kann zu einer Beeinträchtigung der seelischen Gesundheit, damit also zu einer Minderung der Lebensqualität der Mutter führen – und das genügt für eine medizinische Indikation.

„Heute tun wir dasselbe, aber mit weißen Handschuhen“

Papst Franziskus bezeichnet den unbedingten Lebensschutz als ein wesentliches Anliegen, als eine auch ökumenisch verbindende und verbindliche Aufgabe für alle Christen in der Welt von heute. Vor Vertretern des italienischen Forums der Familienverbände fand er 2018 unmissverständliche, bleibend gültige Worte (Franziskus: Das größte Geschenk Gottes an die Menschheit. Audienz für die Vertreter des italienischen Forums der Familienverbände, in: L’Osservatore Romano, Nr. 29, 20. Juli 2018, S. 8f.):

„Kinder sind das größte Geschenk. Kinder, die man so annimmt, wie Gott sie sendet, wie Gott es erlaubt – auch wenn sie manchmal krank sind. Ich habe gehört, dass es Mode – oder zumindest üblich – ist, in den ersten Monaten der Schwangerschaft bestimmte Untersuchungen machen zu lassen, um zu sehen, ob mit dem Kind etwas nicht in Ordnung ist, ob es mit ihm irgendein Problem gibt … Der erste Vorschlag lautet in diesem Fall: ‘Schicken wir es weg?’ Der Kindermord. Und um ein ruhiges Leben zu haben, tötet man ein unschuldiges Kind.

Als ich noch ein Junge war, brachte unsere Lehrerin uns Geschichte bei und sagte uns, was die Spartaner taten, wenn ein Kind mit Missbildungen geboren wurde: Sie brachten es auf einen Berg und warfen es hinunter, um für ‘Rassereinheit’ zu sorgen. Und wir waren entsetzt: ‘Wie kann man das nur tun, die armen Kinder!’ Es war eine Grausamkeit. Heute tun wir dasselbe. Habt ihr euch schon mal gefragt, warum man auf der Straße nicht viele kleinwüchsige Menschen sieht? Weil das routinemäßige Vorgehen vieler Ärzte – vieler, nicht aller – darin besteht zu fragen: ‘Ist mit ihm etwas nicht in Ordnung?’ Es schmerzt mich, das zu sagen. Im vergangenen Jahrhundert empörte sich die ganze Welt über das, was die Nationalsozialisten taten, um für Rassenreinheit zu sorgen. Heute tun wir dasselbe, aber mit weißen Handschuhen.“

Kindern im Mutterleib oder schwerstkranken Menschen ist eines gemeinsam: Sie alle besitzen das unverfügbare Recht auf Leben.

Wollte Sterbehilfe legalisiert sehen und starb an Demenz: Literaturhistoriker und Schriftsteller Walter Jens (1923-2013)

Walter Jens etwa, Altphilologe, Literaturhistoriker und Professor für Rhetorik in Tübingen, setzte sich Mitte der neunziger Jahre gemeinsam mit dem umstrittenen Theologen Hans Küng vehement für die Legalisierung der Sterbehilfe ein. Jens erkrankte selbst an Alzheimer-Demenz und verstarb nach einem langen Leidensweg am 9. Juni 2013 im Alter von 90 Jahren.

In einem Interview nach dessen Tod äußerte sich Küng gegenüber dem Deutschlandfunk in einem Interview, warum Walter Jens keine Vorkehrung für ein selbstbestimmtes Sterben, also etwa in der Schweiz, getroffen hatte: „Er hat meines Erachtens den Zeitpunkt verpasst, wo er noch frei entscheiden konnte.“ Diese Deutung ist möglich, ein andere aber auch: Vielleicht hat Walter Jens sich von seinen früheren Überzeugungen abgewandt und im Innersten gewusst und gewollt, auch diese Wegstrecke seines Lebens zu gehen, umsorgt, gepflegt und dankbar für das Geschenk des Lebens bis zum letzten Atemzug.

Am 21. April 2021 debattierte der Deutsche Bundestag – mehr als ein Jahr nach dem angesprochenen Urteil aus Karlsruhe – über die Neuregelung der Suizidhilfe. Beatrix von Storch, Abgeordnete der AfD, äußerte sich dazu: „In seiner Rede zur Bioethik 2001 hat der damalige Bundespräsident Johannes Rau eindringlich gewarnt – ich darf zitieren –: ‘Wo das Weiterleben nur eine von zwei … Optionen ist, wird jeder rechenschaftspflichtig, der anderen die Last seines Weiterlebens aufbürdet.’ Gott bewahre uns davor! Der assistierte Suizid begründet eine Kultur des Todes. Diese widerspricht nicht nur universellen ethischen Grundsätzen, sondern auch den Werten unserer christlich-abendländischen Kultur; davon bin ich zutiefst überzeugt.“

Und das gilt

Über Suizidhilfe wurde am 6. Juli 2023 erneut im Bundestag diskutiert. Die Abstimmung über die vorgelegten Anträge zur Gesetzesänderung blieb ergebnislos. Beatrix von Storch bekräftigte ihre Position. Sie beschloss ihre Rede mit einem persönlichen Bekenntnis: „Wir sollen unser Leben in Freiheit und Verantwortung vor Gott leben. Anfang und Ende des Lebens liegen alleine in Gottes Hand.“

Nicht wenige Christen in Deutschland und weit darüber hinaus werden den Worten von Johannes Rau und Beatrix von Storch zustimmen, denn wie Art. 1 GG festschreibt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und das gilt, jenseits aller Diskurse über Lebensqualität, von der Empfängnis bis zum natürlichen Lebensende.

 

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Kommentare

Kommentar
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Jutta
Vor 10 Monate 2 Wochen

Ja, danke für diesen Artikel.
Vor allem die eingangs erwähnten Beispiele sind so treffend.

Allerdings – und das bedrückt mich momentan sehr, denn ich habe erst gestern erfahren, obwohl meine Großtante schon vor 10 Jahren von uns gegangen ist, wir konnten sie leider nicht selbst pflegen – wird in vielen Heimen das Leben der Alten, ich meine das nicht abwertend – so oder so nicht geschätzt .. sie wurde übel behandelt, während sie dem Heim über 4.000 Euro im Monat brachte, incl. Pflegestufe ... ca. 4 Jahre lang, sie war 92, als sie starb. Zu wissen, wie sie leiden musste am Ende ihres langen Lebens ist kaum aushaltbar ... und diese Pflegekräfte, die sich an den zu Pflegenden rächen, weil ein Angehöriger bessere Behandlung anmahnt .. wer denkt das denn, in unserem angeblich zivilisierten Land? ... man wünscht solche Kräfte wirklich zum Teufel ... ich könnte grad nur heulen und tue mich schwer mit der Verarbeitung. Wie viele Menschen wünschen sich den Tod, wenn sie behandelt werden wie der letzte Dreck im Heim, und die Alten sind die, die Deutschland für uns wieder aufgebaut haben. Und wer kann ihnen das verdenken?
Und wenn jemand dann noch zusätzlich krank ist, wie sie, nichts mehr allein machen kann, ihr kaum geholfen wurde ...
Ich bin ganz gewiss nicht dafür, ich glaube fest, dass der HERR Anfang und Ende bestimmen soll bzw. bestimmt .. aber ich mag mir nach dem, was ich gehört habe, kein Urteil mehr erlauben, wenn einer sich dafür entscheidet, gehen zu wollen, weil er es nicht mehr aushält ...

In Deutschland – und das war es doch, was das Dritte Reich so entsetzlich gemacht hat – wird alles katalogisiert, genormt, und wehe ... man wird entmündigt und behandelt, als wäre man kein Mensch, sondern nur eine Nummer ... überall ..

Lebensqualität?

In Deutschland hat man sowieso keine Ahnung, was das ist ...

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Stiller Leser
Vor 10 Monate 2 Wochen

Danke für die Befassung mit einem so schwerhufigem Thema. Gott vergelt's.

0
Hut
Vor 10 Monate 1 Woche

Zustimmung, bis auf eines:
Die Frage, wie moralisch es ist, schuldenfinanziert +80-jährige aufwändigen Operationen und Therapien zu unterziehen, ist durchaus zu stellen! Umso mehr, als dass die Gesundheitsversorgung immer weiter vor die Hunde geht und Triage unausweichlich wird. Und als Lösung sehe ich hier nicht die „Euthanasie“, sondern Palliativmedizin.

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Hut
Vor 10 Monate 1 Woche

Zustimmung, bis auf eines:
Die Frage, wie moralisch es ist, schuldenfinanziert +80-jährige aufwändigen Operationen und Therapien zu unterziehen, ist durchaus zu stellen! Umso mehr, als dass die Gesundheitsversorgung immer weiter vor die Hunde geht und Triage unausweichlich wird. Und als Lösung sehe ich hier nicht die „Euthanasie“, sondern Palliativmedizin.

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Jutta
Vor 10 Monate 2 Wochen

Ja, danke für diesen Artikel.
Vor allem die eingangs erwähnten Beispiele sind so treffend.

Allerdings – und das bedrückt mich momentan sehr, denn ich habe erst gestern erfahren, obwohl meine Großtante schon vor 10 Jahren von uns gegangen ist, wir konnten sie leider nicht selbst pflegen – wird in vielen Heimen das Leben der Alten, ich meine das nicht abwertend – so oder so nicht geschätzt .. sie wurde übel behandelt, während sie dem Heim über 4.000 Euro im Monat brachte, incl. Pflegestufe ... ca. 4 Jahre lang, sie war 92, als sie starb. Zu wissen, wie sie leiden musste am Ende ihres langen Lebens ist kaum aushaltbar ... und diese Pflegekräfte, die sich an den zu Pflegenden rächen, weil ein Angehöriger bessere Behandlung anmahnt .. wer denkt das denn, in unserem angeblich zivilisierten Land? ... man wünscht solche Kräfte wirklich zum Teufel ... ich könnte grad nur heulen und tue mich schwer mit der Verarbeitung. Wie viele Menschen wünschen sich den Tod, wenn sie behandelt werden wie der letzte Dreck im Heim, und die Alten sind die, die Deutschland für uns wieder aufgebaut haben. Und wer kann ihnen das verdenken?
Und wenn jemand dann noch zusätzlich krank ist, wie sie, nichts mehr allein machen kann, ihr kaum geholfen wurde ...
Ich bin ganz gewiss nicht dafür, ich glaube fest, dass der HERR Anfang und Ende bestimmen soll bzw. bestimmt .. aber ich mag mir nach dem, was ich gehört habe, kein Urteil mehr erlauben, wenn einer sich dafür entscheidet, gehen zu wollen, weil er es nicht mehr aushält ...

In Deutschland – und das war es doch, was das Dritte Reich so entsetzlich gemacht hat – wird alles katalogisiert, genormt, und wehe ... man wird entmündigt und behandelt, als wäre man kein Mensch, sondern nur eine Nummer ... überall ..

Lebensqualität?

In Deutschland hat man sowieso keine Ahnung, was das ist ...

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Stiller Leser
Vor 10 Monate 2 Wochen

Danke für die Befassung mit einem so schwerhufigem Thema. Gott vergelt's.