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Zum Begriff „werdendes Leben“

Befristet Mensch?

Farbenfroh wird Umstandsmode für „werdende Mütter“ angeboten. Auch Einrichtungen in kirchlicher Trägerschaft – so etwa Verbände der Caritas und Diakonie – warten mit Beratungsangeboten für junge Familien auf, speziell für „werdende Mütter“, auch in schwierigen Lebenssituationen. Das Hildesheimer Krankenhaus St. Bernward bietet reservierte Parkplätze für „werdende Eltern“ an, in bester Absicht mutmaßlich. Doch gibt es tatsächlich – werdende Eltern?

Gedankenlos wird heute geradezu inflationär von „werdendem Leben“ gesprochen, so als würde das Leben eines Menschen nicht mit der Empfängnis im Mutterleib beginnen, sondern irgendwann später. Doch noch immer verlieren so viele Frauen ihr geliebtes Kind, nicht etwa, weil sie die Schwangerschaft abbrechen, sondern weil aus medizinisch oft ungeklärten Gründen diese ungeborenen Babys das Licht der Welt nicht erblicken. Sind diese zutiefst bekümmerten Frauen „werdende Mütter“? Sind die traurigen Väter dieser Kinder „werdende Väter“? Oder Mütter und Väter von ungeborenen Kindern, die sich nun – und zu Recht – wie verwaiste Eltern fühlen?

Die statistischen Daten hierzu werden nur näherungsweise erfasst, denn eine Dunkelziffer über den verborgenen Tod im Mutterleib in den ersten Schwangerschaftsmonaten besteht fraglos. 2021 gab es in Deutschland 39.762 festgestellte „Schwangerschaften mit abortivem Ausgang“.

„Sind wir also wirklich wieder so weit?“

Der Begriff „werdendes Leben“ ist nicht neu, sondern führt mitten in die Diskussionen über die Neuregelung des Paragrafen 218 Strafgesetzbuch im (west-)deutschen Bundestag im Jahr 1973 hinein. Am 15. Mai 1973, dem Tag, als im Parlament darüber gestritten wurde, zeigte die ARD am späten Nachmittag den französischen Film „Werdendes Leben“, eine Dokumentation über die Entwicklung eines Embryos im Mutterleib. Eine Miriam Karsten meldete sich im Deutschen Ärzteblatt vom 14. Juni 1973 zu Wort:

„War es Zufall oder Absicht, musste sich der Zuschauer fragen, dass die ARD-Sendung ʻWerdendes Lebenʼ gerade an dem Tag gesendet wurde, an dem der Bundestag über die Reform des § 218 debattierte. Der französische Dokumentarfilm zeigte menschliches Leben von der Konjugation über das Embryonal- und Fetalleben bis zur Geburt und zum Abschluss des Kleinkindalters. Mit faszinierenden Bildfolgen bewies dieser Film, dass menschliches Leben schon innerhalb der ersten drei Monate nach Eintritt der Schwangerschaft besteht: Vom 21. Tag an schlägt das Herz; in der fünften Woche erfolgen Arm- und Beinbildung; nach zwei Monaten zeichnen sich Mund und Nase ab, ist die Augenbildung abgeschlossen, sind die Geschlechtsorgane erkennbar. Die Dokumentation lieferte noch weitere Beweise dafür, dass bei Straffreiheit der Interruptio in den ersten drei Monaten der Schwangerschaft menschliches Leben legal getötet werden dürfte. Sind wir also wirklich wieder so weit, dass zwischen Leben und Leben unterschieden wird?“

Die sozialliberale Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt favorisierte – nicht einstimmig, aber mehrheitlich – knapp ein Jahr später, in der Debatte am 25. und 26. April, die „Fristenlösung“, bei der Abtreibung, seinerzeit strafbewehrt, bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei bleiben sollte.

Vor fünfzig Jahren: Fristenlösung beschlossen

Die CDU/CSU-Opposition votierte für eine „Indikationslösung“, die medizinische und ethische Aspekte berücksichtigte. Energisch äußerte sich der CDU-Abgeordnete Paul Mikat am 26. April:

„Ist der noch nicht geborene Mensch ein anderer für die Mutter? Ich meine, ja. Es gehört wesentlich zu ihrer Menschenwürde, dass sie für einen gewissen Zeitraum ihres Lebens diejenige ist, der dieser andere dann auch zum Schutz anvertraut ist.“ (siehe Seite 6496) Die Regierungsparteien argumentierten damals mit dem Verweis auf das Selbstbestimmungsrecht der Frau. Mikat indessen erinnerte daran, dass über einen „noch nicht geborenen Menschen“ – der eben nicht „werdendes Leben“ ist, sondern von Anfang an über die Würde des Menschen verfügt – nicht beliebig verfügt werden dürfe: „Selbstbestimmungsrecht auf Kosten des Lebensrechtes? — Nein, das ist nicht Humanität, sondern das hebt die Humanität auf.“ (ebd.)

Vorschau Bundestagswahl 19.11.1972, Bonn: Am Wahlabend gibt Bundeskanzler Willy Brandt im Kanzler-Bungalow als Wahlsieger eine erste Erklärung ab
Willy Brandt (2. v. l.) als strahlender Wahlsieger am Abend der Bundestagswahl am 19.11.1972 im Kanzler-Bungalow in Bonn: Unter der sozialliberalen Koalition Willy Brandts wurde vor 50 Jahren die „Fristenlösung“ im Bundestag beschlossen

Die Streiter für eine Neufassung des Abtreibungsparagrafen – und dies verhält sich 1973/74 nicht anders als 50 Jahre später 2024 – geben sich menschenfreundlich und vordergründig humanistisch gesinnt. Das Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrecht der „werdenden Mutter“ setzen sie höher an als das Recht des „werdenden Lebens“, also des ungeborenen Kindes im Mutterleib, auf Leben. Der Bundestag beschloss am 26. April 1974 mit relativ knapper Mehrheit von 247 Ja-Stimmen zu 233 Nein-Stimmen bei Enthaltung von neun Abgeordneten das von der SPD/FDP-Regierung favorisierte Fristenmodell.

Doch das Bundesverfassungsgericht wies dies zurück: „Im Februar 1975 erklärten die Karlsruher Richter die Fristenregelung für verfassungswidrig, weil sie der Verpflichtung aus Artikel 2 des Grundgesetzes, das werdende Leben auch gegenüber der Mutter wirksam zu schützen, ʻnicht in dem gebotenen Umfang gerecht geworden istʼ.“ Am 12. Februar 1976 wurde dann die heute gültige Neufassung des Paragrafen 218 StGB beschlossen.

Die Schutzpflicht beginnt mit der Nidation

Über die Schutzwürdigkeit des menschlichen Lebens führte der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages im Dezember 2018 in „Der Schutz des ungeborenen Lebens in Deutschland“ aus:

„Während der personale Schutzbereich des Art. 1 Abs. 1 GG die Würde des ʻMenschenʼ erfasst, schützt Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG das menschliche ‘Leben’. Durch das Grundgesetz werden dem Staat nicht nur unmittelbare Eingriffe in das menschliche Leben untersagt, er wird zugleich verpflichtet, sich schützend und fördernd vor jedes menschliche Leben zu stellen. Dies umfasst auch das ungeborene Leben. Begründet liegt diese Schutzpflicht in der Würde des Menschen nach Art. 1 Abs. 1 GG, ihr der Gegenstand (sic!) wird in Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG bestimmt. Die Schutzpflicht beginnt jedenfalls mit der Einnistung des befruchteten Eis in der Gebärmutter (sogenannte Nidation), denn fortan handelt es sich um ein individuelles, genetisch einmaliges und nicht mehr teilbares Leben. Das Ungeborene wird im Wachstumsprozess nicht erst zum Menschen, sondern entwickelt sich als solcher weiter.“

Der „nasciturus“ (lateinisch „Der geboren werden wird“), das „werdende Leben“, also das ungeborene Kind, ist damit ganz und gar rechtlich schutzwürdig.

Vorgeburtliche Kindstötung als „Versorgungssicherheit“, als Teil einer „verlässlichen Gesundheitsversorgung“

Doch im Koalitionsvertrag von 2021, im Abschnitt „Reproduktive Selbstbestimmung“, erklären die heutigen Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP ihr Abtreibungsförderprogramm, das wie ein lebensfeindlicher Ausdruck einer ethisch-moralischen Verwahrlosung zur Etablierung einer „Kultur des Todes“ (Papst Johannes Paul II.) anmutet: „Wir stärken das Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Wir stellen Versorgungssicherheit her. Schwangerschaftsabbrüche sollen Teil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung sein. Die Möglichkeit zu kostenfreien Schwangerschaftsabbrüchen gehören zu einer verlässlichen Gesundheitsversorgung.“

Vom Töten des Kindes im Mutterleib ist darin nicht die Rede, ja nicht einmal der Begriff „werdendes Leben“ ist darin enthalten.

 

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Das Bayerische Ministerium für Familie, Arbeit und Soziales gesteht immerhin zu: „Eine Schwangerschaft verändert das Leben.“ Angeboten werden „Hilfen und Unterstützungsangebote für werdende Mütter, Väter und Paare“, und es verknüpft sodann das grundgesetzlich garantierte „Recht auf Leben“ und das „werdende Leben“: „Das Recht auf Leben steht nach dem Grundgesetz auch einem ungeborenen Kind zu. Der Staat hat die Pflicht, dieses zu schützen. Ein Schwangerschaftsabbruch zerstört werdendes Leben und gilt deshalb grundsätzlich als Unrecht. Allerdings erkennt der Gesetzgeber an, dass eine Schwangerschaft eine Frau in eine schwerwiegende Konfliktsituation bringen kann. Daher ist der Abbruch einer Schwangerschaft unter besonderen Voraussetzungen nicht strafbar.“

Ein ungeborenes Kind „wird“ nicht, es ist schon

Doch auch hier schreitet nicht nur die Empathie für das Wohl des Embryos ein, sondern auch der gesunde Menschenverstand: wie kann ein „ungeborenes Kind“ – also ein im Mutterleib ganz und gar lebendes, ungeborenes Kind – nur als „werdendes Leben“ bezeichnet werden? Das ist nicht nur gefühllos und hartherzig, sondern schlichtweg objektiv falsch. Ein ungeborenes Kind „wird“ nicht, es „ist“ – es hat einen ontologischen Status, es ist bereits Leben und das ganz und gar, von Anfang.

Dies bekräftigt auch das Salzburger Ärzteforum für das Leben, das den „Lebensbeginn“ auf den Zeitpunkt der „Verschmelzung der Ei- und Samenzelle“ festlegt:

„Wir sehen dies in der Tatsache begründet, dass der Embryo sich nicht zum Menschen entwickelt, sondern als Mensch. Die Entwicklung des Embryos erfolgt von Anfang an von sich heraus, ohne dass er Gehirn oder Herzschlag dazu benötigte. Schon Aristoteles bezeichnete die Seele als das Phänomen der Selbstbewegung. So wächst, lange bevor Organe sich entwickelt haben, ab der Vereinigung von Ei- und Samenzelle ein Mensch mit Leib und Seele heran – von sich heraus, ohne äußeres Zutun. Wir vertreten daher die klare Auffassung, dass sich der Embryo nicht zum Menschen entwickelt, sondern ab der Zeugung als Mensch verschiedenste Entwicklungsstufen durchläuft. Daher wohnt ihm aus unserer Sicht auch von Beginn (= ab der Zeugung) die uneingeschränkte menschliche Würde inne, und so steht ihm auch ein umfassender Schutz zu.“

Schwammig, geschmeidig und graduell unbestimmt äußerte sich dagegen der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz. „Unverzichtbar“ sei es, so verlautbarte das Gremium am 23. April 2024, „die Würde des noch nicht geborenen, aber bereits gezeugten und sich als Mensch entwickelnden Kindes im Mutterleib im Blick zu behalten“.

Aber es gilt nicht, die Würde „im Blick zu behalten“, sondern entschlossen und nachdrücklich zu verteidigen. Missbilligen die deutschen katholischen Bischöfe Abtreibung tatsächlich? Sie behaupten zwar, dass sie „mit Vehemenz für einen sorgsamen, schützenden Umgang mit dem Leben der noch nicht geborenen Menschen eintreten“. Im nächsten Satz wird dies schon relativiert: „In ethischer Perspektive können wir die Abtreibung daher nicht gutheißen und sie auch nicht als eine Normalität menschlichen Lebens akzeptieren.“

Warum trauen sich die katholischen Bischöfe nicht?

Es ist empörend, dass Abtreibung – auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil in der Pastoralkonstitution „Gaudium et spes“ in Abschnitt 51 ausdrücklich als „verabscheuungswürdiges Verbrechen“ benannt – heute nur „nicht gutgeheißen“ und als Normalität in der postmodernen Lebenswelt nicht anerkannt wird. Warum trauen sich die katholischen Bischöfe nicht, Abtreibung unmissverständlich und energisch abzulehnen? Sympathisiert die Mehrheit der Oberhirten etwa mehr mit dem „Marsch mit dem Mainstream“ als mit dem „Marsch für das Leben“?

Menschliches Leben wird nicht, es ist – und es ist menschliches Leben von Anfang an. Nicht nur Christen glauben, dass das Wunder des Lebens mit der Empfängnis im Mutterleib beginnt, aus dem sich vor der Geburt ein unverwechselbarer Mensch entwickelt, eine Person, der eine unverletzliche Würde zukommt. Das ungeborene Kind, der Mensch „wird“ nicht im dritten Monat oder später und auch nicht bei der Geburt zu einem Menschen. Der Mensch ist Mensch, ganz und gar vom ersten Augenblick an.

 

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Christina Dr. …
Vor 2 Wochen 3 Tage

Sehr guter und offener Kommentar - auch und gerade nach dem feigen und geradezu lahmen Agieren der DBK!
Die Schwangere "wird" nicht Mutter, sie "ist" bereits Mutter! und so ist auch der Abtreibungseingriff ein schwerwiegender Eingriff in ihren Körper und ihren Hormonhaushalt. Der Körper der Mutter wird immer, bis ans Lebensende, Zellen dieses Kindes in sich haben und sich an dieses Kind erinnern. Der Erzeuger "wird" nicht Vater mit der Geburt, sondern er ist bereits Vater eines Kindes! Warum zitiert die DBK nicht Stellen aus Enzykliken oder Vat II, die klare moralische Aussagen zu den Abtreibungstötungen enthalten? Oder sie zitiert Papst Franziskus? Immer noch wird verschleiernd von "ungeborenem Leben" gesprochen, das man "im Blick" haben sollte! Der Killer hat es beim Absaugen auch im Blick! Sogar von Gesundheit der Frau faselt die DBK in diesem Text! Es gibt kein "Leben" an sich! Es gibt nur artspezifisches Leben auf dieser Welt: als Kätzchen-Embryonen, Meerschweinchen-Embryonen, Känguruh-Embryonen im Beutel des Muttertieres - und eben menschliche ungeborene Kinder im Mutterleibu. Das ist kein ungeborenes, amorphes "Leben"! Man redet permanent von Ergebnissen der "Wissenschaften", dann bitte auch diese Fakten der Biologie endlich akzeptieren! Schauen Sie sich auf www.bonifatius.tv den 5min-Videovortrag von mir an zum Thema "Wann ist der Mensch ein Mensch", erklärt am faszinierenden Beispiel des Roten Riesenkänguruhs! Aber ich habe leider den Eindruck, dass alle Bemühungen fast umsonst sind, denn die Hauptamtlichen in den Funktionärsriegen der katholischen Kirche lesen unsere Artikel überhaupt nicht. Sie wissen in einem unermesslichen Laien-Klerikalismus bereits über alles Bescheid. Sie jubeln die bisherige Rechtslage hinauf als das Gelbe vom Ei und bringen nicht einen einzigen winzigen Vorschlag zur Verbesserung. Sie tolerieren naseweis die himmelschreiend übergriffige Regelung, dass wir Steuerzahler alle diese Tötungen seit Jahrzehnten bezahlen müssen. Nicht mal hierzu wagt man eine zum Überdenken anregende Anmerkung. Mit erfahrenen Lebensschützern wird grundsätzlich nicht zusammengearbeitet, und das sagt man uns auch immer wieder brutal ins Gesicht! Sie werden nicht gefragt, bevor so eine Erklärung der DBK herauskommt. Die Theologen wissen ja alles genau: Sogar über die Sexualität von Säuglingen, über die Gottgewolltheit jeder Art von Sexualakten - wohl bis hin zu einvernehmlichem Sadomaso, sogar über die neue DNA der echten Gläubigen, die angeblich alle für "Transformation" und Aufbruch sind! Sie wissen plötzlich auch, dass aus einem Mann durch einen Sprechakt eine Frau wird und umgekehrt! Hier sind naturwissenschaftliche Gesetze und klare Fakten nicht mehr wichtig. Wo soll dieses gehirngewaschene Agieren noch hinführen?

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Thorsten Paprotny
Vor 2 Wochen 2 Tage

Danke für Ihren wichtigen Kommentar, über den ich mich sehr gefreut habe. Wir dürfen, können und müssen uns für den unbedingten Lebensschutz einsetzen, ob gelegen oder ungelegen.

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Christina Dr. …
Vor 2 Wochen 3 Tage

Sehr guter und offener Kommentar - auch und gerade nach dem feigen und geradezu lahmen Agieren der DBK!
Die Schwangere "wird" nicht Mutter, sie "ist" bereits Mutter! und so ist auch der Abtreibungseingriff ein schwerwiegender Eingriff in ihren Körper und ihren Hormonhaushalt. Der Körper der Mutter wird immer, bis ans Lebensende, Zellen dieses Kindes in sich haben und sich an dieses Kind erinnern. Der Erzeuger "wird" nicht Vater mit der Geburt, sondern er ist bereits Vater eines Kindes! Warum zitiert die DBK nicht Stellen aus Enzykliken oder Vat II, die klare moralische Aussagen zu den Abtreibungstötungen enthalten? Oder sie zitiert Papst Franziskus? Immer noch wird verschleiernd von "ungeborenem Leben" gesprochen, das man "im Blick" haben sollte! Der Killer hat es beim Absaugen auch im Blick! Sogar von Gesundheit der Frau faselt die DBK in diesem Text! Es gibt kein "Leben" an sich! Es gibt nur artspezifisches Leben auf dieser Welt: als Kätzchen-Embryonen, Meerschweinchen-Embryonen, Känguruh-Embryonen im Beutel des Muttertieres - und eben menschliche ungeborene Kinder im Mutterleibu. Das ist kein ungeborenes, amorphes "Leben"! Man redet permanent von Ergebnissen der "Wissenschaften", dann bitte auch diese Fakten der Biologie endlich akzeptieren! Schauen Sie sich auf www.bonifatius.tv den 5min-Videovortrag von mir an zum Thema "Wann ist der Mensch ein Mensch", erklärt am faszinierenden Beispiel des Roten Riesenkänguruhs! Aber ich habe leider den Eindruck, dass alle Bemühungen fast umsonst sind, denn die Hauptamtlichen in den Funktionärsriegen der katholischen Kirche lesen unsere Artikel überhaupt nicht. Sie wissen in einem unermesslichen Laien-Klerikalismus bereits über alles Bescheid. Sie jubeln die bisherige Rechtslage hinauf als das Gelbe vom Ei und bringen nicht einen einzigen winzigen Vorschlag zur Verbesserung. Sie tolerieren naseweis die himmelschreiend übergriffige Regelung, dass wir Steuerzahler alle diese Tötungen seit Jahrzehnten bezahlen müssen. Nicht mal hierzu wagt man eine zum Überdenken anregende Anmerkung. Mit erfahrenen Lebensschützern wird grundsätzlich nicht zusammengearbeitet, und das sagt man uns auch immer wieder brutal ins Gesicht! Sie werden nicht gefragt, bevor so eine Erklärung der DBK herauskommt. Die Theologen wissen ja alles genau: Sogar über die Sexualität von Säuglingen, über die Gottgewolltheit jeder Art von Sexualakten - wohl bis hin zu einvernehmlichem Sadomaso, sogar über die neue DNA der echten Gläubigen, die angeblich alle für "Transformation" und Aufbruch sind! Sie wissen plötzlich auch, dass aus einem Mann durch einen Sprechakt eine Frau wird und umgekehrt! Hier sind naturwissenschaftliche Gesetze und klare Fakten nicht mehr wichtig. Wo soll dieses gehirngewaschene Agieren noch hinführen?

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Thorsten Paprotny
Vor 2 Wochen 2 Tage

Danke für Ihren wichtigen Kommentar, über den ich mich sehr gefreut habe. Wir dürfen, können und müssen uns für den unbedingten Lebensschutz einsetzen, ob gelegen oder ungelegen.